Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die Gelehrten haben Wasser in Bezug auf seine Reinheit in drei Kategorien eingeteilt:
1) Reines, uneingeschränktes Wasser (Al-Mâ Al-Mutlaq). Bei diesem Wasser hat sich die natürliche Beschaffenheit in Farbe, Geschmack oder Geruch nicht verändert. Das Urteil über dieses Wasser ist, dass es in sich selbst rein (tâhir) und reinigend (mutahhir) ist. Dazu zählt das Wasser von Regen, Eis, Hagel, Tau, Meereswasser, Quellwasser, Zamzam-Wasser, und solches, das sich durch einen Inhaltsstoff des Wassers selbst oder durch langes Stehen verändert hat.
2) Wasser, dessen Farbe, Geschmack oder Geruch sich durch eine davon unterscheidbare Substanz verändert hat, z.B. durch Teig, Öl, Seife, Kampfer oder Parfüm. Ein solches Wasser ist in sich selbst rein (tâhir). Doch in der Frage, ob es reinigend ist, gibt es unterschiedliche Auffassungen bei den Gelehrten.
3) Verunreinigtes Wasser: Wasser, das sich mit Unreinem (Nadschâsa) vermischt hat, wodurch eine seiner Eigenschaften verändert wurde. Das Urteil darüber ist, dass es unrein ist und man es nicht in Ibâda-Handlungen für die Reinigung, für Wudû oder Ghusl verwenden kann. Normalerweise darf man es auch nicht zum Trinken oder Kochen verwenden.
Manche Gelehrten haben Wasser nur in zwei Arten eingeteilt: rein und unrein. Im Detail gibt es unterschiedliche Definitionen und Auffassungen, die hier nicht aufgeführt werden können. Sie können in den Fiqh-Werken unter dem Stichwort Tahâra nachgelesen werden.
Und Allâh weiß es am besten!