Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Es ist dem Ehegatten nicht erlaubt, sein Eheleben der Gefährdung oder Zerstörung auszusetzen, indem er stets Worte verwendet, die mit der Verstoßung verbunden sind, sei es nun offenkundig oder per Andeutung. Denn so führt er sich selbst in Bedrängnis und Unbehagen, indem er diese Dummheit begeht, deren Allâh ihn durch gute Rede und schöne Wortwahl hat unbedürftig werden lassen.
Zudem hattest du - o Fragesteller - die Möglichkeit, mit deiner Ehefrau auf zweideutige Art und Weise zu sprechen, ohne darauf mit dem Namen Allâhs zu schwören oder es mit einer Verstoßung zu verknüpfen. Imâm Al-Buchârî schrieb in seiner Sammlung authentischer Hadîthe: Kapitel: Die Wortspiele bieten eine Möglichkeit, um der Lüge auszuweichen. Ishâq sagte: „Ich hörte Anas sagen: »Es starb ein Sohn von Abû Talha [ohne dass er davon wusste]. Alsdann fragte er: ‚Wie geht es dem Kind?‘ Da entgegnete [seine Frau] Umm Sulaim: ‚Seine Seele ist ruhiger geworden, und ich hoffe, dass es nun Ruhe gefunden hat.‘ Da dachte er, dass sie es wörtlich meint.... «“
Man sollte auch wissen, dass es der Ehefrau nicht gestattet ist, von ihrem Gatten zu fordern zu erzählen, was er in der Vergangenheit an Sünden begangen hat. Denn Allâh verdeckt die Sünden und liebt die Verdeckung [von Sünden].
Das heißt, dass die Ehefrau ihrem Gatten Unrecht getan hat, indem sie ihn dazu brachte, den Ausweg in solch einer Verhaltensweise zu suchen. Denn sie hat etwas gefordert, was nicht ihr Recht ist. Zudem haben die Gelehrten geurteilt, dass der Schwur eines Schwörenden im Falle, dass ihm Unrecht getan wird und er innerlich etwas anderes beabsichtigt als das, was man anhand der Worte, die sein Schwur beinhaltet, versteht, sich nach seiner Absicht richtet.
Der Hanafit Al-Hamawî schreibt: „Der Schwur richtet sich nach der Absicht des Schwörenden, wenn ihm Unrecht zugefügt wird. Und wenn er selbst Unrecht tut, so richtet er sich nach der Absicht desjenigen, der zum Schwur auffordert. Dies gilt bezüglich einer Angelegenheit, die in der Vergangenheit liegt.“
Somit wird dir klar, dass die Verstoßung nicht zustande gekommen ist. Und du bist nicht zur Sühne verpflichtet, da nichts vorliegt, was dies bedingen würde (d. h. ein Schwurbruch). Allerdings raten wir dir, dich von dieser Art von Schwüren fernzuhalten, da man sich dadurch daran gewöhnt, die Verstoßung per Schwur anzukündigen, und es möglich ist, dass die Verstoßung sich in Zukunft auf gültige Weise verwirklicht. Zudem beinhaltet es noch andere Gefahren.
In solchen Fällen ist es besser, sich an die für schariabezogene Angelegenheiten zuständigen Stellen zu wenden, die die Aufgabe haben, bei Ehe- und Scheidungsangelegenheiten zu entscheiden.