Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Zu den Bedingungen einer gültigen Ehe gehört die Anwesenheit des Vormundes, da die Eheschließung nur mit dem Vormund gültig ist. Die Vormundschaft ist ein Recht im Islâm, das Allâh der Erhabene denen gegeben hat, in deren Obhut sich die Frau befindet. Die Frau darf sich nicht selbst verheiraten, selbst wenn ihr Vormund damit einverstanden ist.
Daher ist diese Ehe ungültig, da die Eheschließung nur mit dem Vormund oder dessen Vertreter gültig ist. Wenn der Vater der Frau mit der Ehe einverstanden ist, kann er einen Stellvertreter am Aufenthaltsort der Frau damit beauftragen, seine Tochter stellvertretend für ihn zu verheiraten.