Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Offensichtlich meinst du, dass er im Ramadân tagsüber isst. Wenn dies so ist, dann sagen wir: Falls er einen Entschuldigungsgrund hat, bei dem er scharîamäßig das Fasten brechen darf (zum Beispiel Krankheit), so ist dagegen nichts einzuwenden. Hat er jedoch keinen Entschuldigungsgrund, so befindet er sich religiös in großer Gefahr, weil er eine offenkundige Sünde begeht. Du musst ihm weiterhin mit Freundlichkeit und Güte zuraten.
Ersuche dabei Allâh den Erhabenen um Hilfe: mit Bittgebeten, in denen du um erfolgreiche Reue und Besserung für deinen Ehemann bittest. Dann suche um Hilfe bei rechtschaffenen Menschen, damit sie ihm gute Ratschläge erteilen. Wenn er zu Allâh umgekehrt und zu seiner Rechtleitung zurückfindet, so ist das Ziel erreicht Al-Hamdu lillâh. Sollte er jedoch auf seinem Verhalten bestehen, so hast du das Recht, aufgrund seines frevlerischen Verhaltens die Scheidung zu verlangen. Da ihr aber mit gemeinsamen Kindern gesegnet wurdet, solltest du Geduld zeigen und mit Ratschlägen weitermachen. Fordere die Scheidung nur, wenn du darin mehr Nutzen siehst.
Und Allâh weiß es am besten!