Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die Frau hat das Recht, sich einem frommen Mann, den sie heiraten möchte, zur Ehe anzubieten. Genauso darf sich der Mann der frommen Frau zur Ehe anbieten, damit sie ihn heiratet. Allerdings braucht die Person, der dies angeboten wird, nicht zuzustimmen, wenn sie die andere Person nicht heiraten möchte.
Und Allâh weiß es am besten!