Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh den Gesandten
Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen
schenken!
Man kann davon ausgehen, dass
der zu Unrecht getötete Muslim im Jenseits zu den Märtyrern gehört und dass er
die Belohnung des Märtyrertodes erhielt, weil er zu Unrecht getötet wurde. Umar
sagte in einem Bittgebet: „O Allâh, ich
bitte dich um den Märtyrertod auf Deinem Weg und dass ich in der Stadt Deines
Gesandten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken)
sterbe.“ Ibn Abdulbarr sagte: „Dieser Hadîth beweist, dass der zu Unrecht
Getötete zu den Märtyrern gehört, egal ob er im Krieg stirbt oder nicht und ob
er im Feindesland stirbt oder nicht.“
Es ist ebenso authentisch
überliefert, dass der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm
Wohlergehen schenken) Umar und Uthmân als Märtyrer bezeichnete. Und beide (möge
Allah mit ihnen zufrieden sein) wurden zu Unrecht getötet. Dazu sagte Al-Munâwi:
„Die Sünden des zu Unrecht Getöteten werden ihm vergeben, weil er ermordet
wurde, und zwar gemäß der von Ibn Hibbân und Anderen als authentisch
eingestuften Überlieferung: »Das Schwert tilgt die Sünden.« Und von Ibn Mas‘ûd
wurde berichtet, dass er sagte: »Ermordet zu werden tilgt alles (alle Sünden).«
Überliefert von At-Tabarânî, der ebenfalls von Al-Hasan ibn Alî Ähnliches berichtete.
Al-Bazzâr überlieferte von Âischa, dass sie vom Propheten berichtete: »Wer
ermordet wurde, dessen Tod lässt keine Sünde aus, die er nicht tilgt. Wäre er
nicht ermordet worden, wären viele Sünden nicht vergeben worden.«“
Dieses Urteil gilt für den zu
Unrecht Getöteten im Allgemeinen, für eine bestimmte Person kann man aber nur
hoffen, dass sie diese versprochene Belohnung von Allâh erhielt, ohne wirklich
sicher zu sein, dass diese Person ein Märtyrer ist. Denn wir können keine bestimmte
Person als Paradies- oder Höllenbewohner bezeichnen. Das darf man nur bei den
Personen, die durch die Offenbarung so bezeichnet wurden.