Der Lobpreis ist Allâhs, und möge Er Seinen Gesandten sowie dessen Familie und dessen Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Vor Beantwortung der Frage wollen wir zunächst darauf aufmerksam machen, dass es sich, wenn der erwähnte erlaubte Haddsch für deine Ehefrau ist, um einen Haddsch des Islâm handelt; der zum Haddsch Befähigten ist es nicht erlaubt, zu Gunsten deiner Mutter zu verzichten, denn der Haddsch ist nach der ausschlaggebenden Meinung der Gelehrten unverzüglich verpflichtend und deshalb ist es nicht statthaft, dass ein Befähigter ohne akzeptablen Grund den Haddsch aufschiebt.
Was nun speziell das Thema deiner Frage betrifft, so lautet die Antwort, dass jemandes Haddsch, dem der Haddsch wie auch immer möglich ist, und wenn dieser Haddsch die Bedingungen für die Rechtsgültigkeit erfüllt, rechtsgültig ist. Die Gesetze, die die Angelegenheit des Haddsch dort regeln, sind uns zwar nicht bekannt, doch wenn es Gesetze im Interesse und zwecks Organisation der Angelegenheiten gibt, dann sind deren Beachtung und deren Nicht-Verletzung Pflicht.