Aller Lobpreis gebührt Allâh, und möge Er den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die Grenzen des makkanischen Haram sind bekannt. Keiner der Gelehrten geht davon aus, dass die Stadt At-Tâif zum Haram-Gebiet gehört. Wer den Abschieds-Tawâf vollzieht und sich danach sofort auf den Weg nach At-Tâif macht, der verlässt somit den Haram und hat den Tawâf korrekt vollzogen.
Er muss nicht mehr nach Makka zurückkehren, sondern kann sich dorthin begeben, wohin er möchte. Angemerkt sei, dass der Abschieds-Tawâf der Umra empfohlen, aber nicht verpflichtend ist.