Aller Lobpreis gebührt Allâh, und möge Er den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wenn du den Haddsch noch nicht verrichtet hast und dazu in der Lage bist, musst du den Haddsch verrichten. Es gibt keinen schariatischen Grund, der dich daran hindert. Aus der Frage haben wir verstanden, dass du bei der Bank für deinen Bruder gebürgt hast. Dies hindert dich jedoch weder an der Verrichtung des Haddsch noch an irgendeiner Reise, solange dein Bruder nicht im Verzug ist und die Schulden sofort bezahlt werden müssen. Dann hätte die Bank ein Recht darauf, dich an der Ausreise zu hindern. Die Gelehrten sagen, dass der Gläubiger den Schuldner oder dessen Bürgen oder beide zusammen an der Ausreise hindern kann, wenn sie beide zusammen verreisen wollen. So steht es im Werk Kaschfu-l-Qinâ.
Allerdings solltest du wissen, liebe Schwester, dass du nicht für deinen Bruder bürgen darfst, wenn dieser Kredit zinsbehaftet ist. Damit unterstützt du ihn nämlich beim Begehen einer Sünde. Allâh der Erhabene sagt: „Und arbeitet zusammen in frommer Güte und demütiger Ehrfurcht gegenüber Allâh und arbeitet nicht zusammen in Sünde und feindseligem Verhalten und seid demütig in Ehrfurcht gegenüber Allâh! Wahrhaftig, Allâh ist streng im Bestrafen!“ (Sûra 5:2).