Aller Lobpreis gebührt Allâh, und möge Er den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Der Pilger, der sich im Ihrâm-Zustand (Pilgerweihe) befindet, darf nur eine Hose tragen, wenn er keine Ihrâm-Kleidung findet. Dies beweist ein Hadîth von Ibn Abbâs im Sahîh-Werk von Al-Buchârî. Wenn du dies aber aus Unwissenheit getan hast, liegt auf dir keine Sünde und musst du auch keine Ersatzleistung erbringen. Allâh der Erhabene sagt: „Es ist kein Vergehen für euch, worin ihr einen Fehler begeht, sondern das, was eure Herzen absichtlich tun, und Allâh ist stets vergebend, allbarmherzig.“ (Sûra 33:5).
Dein Heiratsvertrag ist zweifelsfrei gültig, solange du diesen nicht im Ihrâm-Zustand geschlossen hast. Dem Pilger, der sich im Ihrâm-Zustand befindet, ist dies nämlich verwehrt, wie ein Hadîth von Uthmân in den beiden Sahîh-Werken beweist.
Und Allâh weiß es am besten.