Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Nach der Meinung der Gelehrtenmehrheit, die wir auch vertreten, darfst du nicht das Fasten im Ramadân brechen, solange du dort fünfzehn Tage lang zu bleiben beabsichtigst, weil die Rechtsbestimmungen der Reise für denjenigen Reisenden nicht mehr gelten, der in einem Land vier ganze Tage, die beiden Ein- und Ausreisetage nicht einbegriffen, zu bleiben beabsichtigt; für ihn gelten die Bestimmungen der Sesshaften und er muss das Gebet ungekürzt verrichten und auch im Ramadân fasten.