Der Lobpreis ist Allâhs, und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Nach Übereinstimmung der Gelehrten ist die Absicht eine Bedingung für die Gültigkeit des rituellen Gebets. Die rituelle Gebetswaschung alleine reicht nicht als Absicht aus, es sei denn, man vergegenwärtigt sich das Gebet, wofür man sich rituell wäscht, und zwar vom Beginn der rituellen Gebetswaschung bis zum Eröffnungs-Takbîr des Gebets.