Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Gemäß der Aussage des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Keine Hochzeit ohne Vormund!“ (At-Tirmidhi und Abû Dâwûd überlieferten dies von Abû Burda), ist es dir nicht erlaubt, ohne einen Vormund zu heiraten!
Die Rechtsgelehrten stellen dem Vormund, gemäß der überwiegenden Aussagen der Gelehrten, sechs Bedingungen, die wie folgt lauten:
Die Frevelhaftigkeit entzieht dem Vormund allerdings nicht seine Vormundschaft. Ihr seid dazu verpflichtet, euch mit Hilfe verschiedener Mittel darum zu bemühen, euren Vater zu ermahnen. Entweder mit Kassetten oder Büchern oder indem ihr einige rechtschaffene Menschen darum bittet, ihn zu besuchen. Wir bitten Allâh darum, euch Geduld mit ihm zu gewähren. Mehrt eure Bittgebete für seine Rechtleitung!
Ferner weisen wir euch darauf hin, dass Liederlichkeit und mangelnde Religiosität des Vaters keinen Ungehorsam ihm gegenüber rechtfertigt. Die Rechte des Vaters stehen fest, selbst wenn er nicht an Allâh glaubt. Du solltest Brautanwärtern nicht über den Zustand deines Vaters informieren, da der Brautanwärter an deinem Zustand interessiert sein sollte und da man dazu verpflichtet ist, den Muslim zu decken, selbst wenn er einem nicht nahesteht. Was gilt dann erst, wenn es sich um den eigenen Vater handelt?
Und Allâh weiß es am besten!