Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Der Ehevertrag gehört zu den Dingen, bei denen man sich vertreten lassen kann. Der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) ließ sich bei der Heirat mit Ramla ibn Abû Sufyân von An-Nadschâschî vertreten. Die Geschichte ist bekannt. Daher ist es unbedenklich, sich vom Vater, vom Bruder oder von einer anderen Person beim Ehevertrag vertreten zu lassen.
Und Allâh weiß es am besten!