Wenn der Vater die Zakât Al-Fitr seiner Kinder für Jahre nicht entrichtet hat

10-8-2010 | IslamWeb

Frage:

Ich bin eine junge Frau Mitte 20 und bin berufstätig. Ich erfuhr, dass mein Vater seit einigen Jahren keine Zakât Al-Fitr mehr entrichtet, weder für mich noch für meine Geschwister. Werden wir wegen ihm zur Rechenschaft gezogen? Und darf ich sie für mich selbst entrichten?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allâh dem Herrn aller Welten und möge Allâhs Segen und Heil auf dem Gesandten Allâhs, sowie auch seiner Familie und seinen Gefährten sein.

 

Und nun zur Frage:

 

Davon ausgehend, dass euer Vater dafür verantwortlich war, eure Zakât Al-Fitr zu entrichten, da ihr von ihm noch finanziell abhängig wart, wird er für ihre Nichtentrichtung zur Rechenschaft gezogen werden, insofern er sich deren Verpflichtung bewusst war. Allâh sagt nämlich: "Ein jeder wird für das aufkommen, was er vorausgeschickt hat." (Sûra 74:38)

 

Die Abgaben dieser Jahre  bleiben ihm auf Grund dessen immer noch in seiner Schuld, die er so bald wie möglich begleichen muss, auch wenn ihr nun in der Lage seid, sie selbst zu begleichen, da sie damals ausschließlich ihm oblag.

 

Als Beweis dafür, dass die nachträgliche Entrichtung für diese Jahre verpflichtend ist, dient die Aussage des Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken : "Die Schuld Allâhs ist der Begleichung würdiger." Überliefert von Al-Buchârî und Muslim.

 

Außerdem ist sie das Recht der Armen, das sie noch nicht erhalten haben. Daher gleicht dies einer Schuld. Möchtet ihr eurem Vater dabei helfen, sie zu begleichen, könntet ihr dies tun, sofern ihr ihn davon in Kenntnis setzt, damit er seine Absicht fassen kann, denn die Absicht ist für die Annahme einer Anbetungshandlung Voraussetzung. Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagt: "Die Taten sind gemäß den Absichten." Überliefert von Al-Buchârî und Muslim.

 

Wenn einer von euch dazu in der Lage ist, diese Abgabe selbst zu entrichten, da er in der letzten Nacht des Ramadân genug besitzt, um es abgeben zu können, so ist er zur Entrichtung der Zakât Al-Fitr verpflichtet. Er sollte diese alsbald entrichten.    

Allâh weiß es am besten.

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