Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Die Tage, die du nicht gefastet und für die du schon den Fastenersatz entrichtet hast, brauchst du laut der richtigen Meinung der Gelehrten nicht noch einmal nachholen. Denn wer eine Anordnung ausführt, wie sie ihm erteilt wurde, macht sich nicht schuldig. Und da du davon ausgingst, dass es keine Aussicht auf Genesung gibt, hast du dein Fasten gebrochen, so wie man es dir anwies.
Ibn Qudâma sagt im Mughnî: "Wer (Bedürftige) gespeist hat, weil er die Hoffnung (auf Genesung) aufgegeben hat und dann des Fastens fähig wird, für den ist wahrscheinlich, dass er nicht fasten muss, da er seine Schuld durch den ihn verpflichtenden Loskauf schon beglichen hat. So braucht er sich nicht mit etwas beschäftigen, was er schon beglichen hat."
Was dein Fasten angeht, so ist dies auf vertrauenswürdige Ärzte zurückzuführen. Sollten sie sich jedoch uneinig sein, wie du erwähntest, so musst du denen folgen, die das meiste Wissen haben, vor allem, wenn sie zusätzlich gottesfürchtig und religionsbewusst sind oder deren Aussagen deinen Erfahrungen in Bezug auf die Auswirkungen des Fastens übereinstimmen.
Du musst also, lieber Bruder, den deiner Meinung nach vertrauenswürdigsten Arzt fragen, der der wissendste und religiöseste unter ihnen ist. Sollte er dir sagen, dass dir das Fasten schadet und die implantierte Niere beeinträchtigt, dann darfst du das Fasten unterlassen und für jeden Tag einen Bedürftigen speisen. Sollte er dir jedoch sagen, dass du des Fastens fähig bist, so ist es verpflichtend für dich.