Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Das Gebot, die Eltern gütig zu behandeln, ist für jeden Muslim eine bekannte und selbstverständliche Angelegenheit. Allâh hat uns nämlich Gehorsam und gütevolle Behandlung ihr gegenüber im Qurân und in der Sunna des Propheten anbefohlen. Der Prophet legte dreifaches Gewicht auf das Recht der Mutter und sagte: "Bleibe bei ihren Füßen, denn unter ihnen liegt das Paradies!" Überliefert von Muslim.
Die Eltern sollen aber trotzdem ihre Kinder in der Güte ihnen gegenüber unterstützen. Es steht den Eltern – besonders der Mutter – nicht zu, ihren Sohn mit etwas zu überlasten, das diesen in eine kritische Lage geraten lässt, vor allem wenn sie keinen Nutzen daraus zieht. Der Prophet sagte: "Der Gehorsam erfolgt im üblichen Maße." Überliefert von Al-Buchârî und Muslim.
Das Gute, in dem der Gehorsam erfolgen soll, ist im Islam als rechtlich bekannt.
Der Autor von An-Nihâya sagte: "Das Gute ist die gerechte Behandlung und Freundlichkeit gegenüber den Verwandten und allen Anderen. Die gute Handlung unter den Menschen ist die, die diese Menschen nicht ablehnen, wenn sie sie sehen."
Wenn die Mutter ihrem Sohn – auch wenn er erwachsen ist – das anbefehlt, was keinen Ungehorsam, keinen Schaden noch Schande enthält, und sie darin einen Nutzen für ihn sieht und er dazu fähig ist, so ist dann die Erfüllung ihres Gebots zweifellos eine Güte und Freundlichkeit ihr gegenüber. Wenn er diese Sache nicht mag, kann er mit ihr in freundlicher Weise diskutieren, bis er sie überzeugt und sie zufriedenstellt. Meistens will eine Mutter für ihren Sohn nur seinen Vorteil und sein Gedeihen.