Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Falls der Mann mehr als eine Ehefrau hat, so muss er gerecht bei der Übernachtung und Versorgung usw. sein. Die meisten der Gelehrten unterscheiden sich darin nicht. Wenn die andere Frau mit ihm zusammenwohnt oder im gleichen Land wohnhaft ist, so muss er gerecht verteilen, so gut er es kann. Gemäß dieser Aussage muss dein Ehemann für seine zweite Ehefrau das Gleiche einteilen, was er auch für dich einteilt. Und er darf dich nicht dabei bevorzugen, in dem er ein oder zwei Jahre mit dir verbringt, ohne dass die zweite Frau damit einverstanden ist oder etwas von ihrem Anspruch an dich abgibt oder er sie in seine Nähe bringt, wenn er dazu in der Lage ist.
Falls die zweite Frau die Einladung des Mannes ablehnt, zu ihm zu ziehen, so hat sie kein Anrecht mehr auf gerechte Zeiteinteilung, weil sie dann als ungehorsam gilt. Wenn aber kein Grund vorhanden ist, durch den sie ihr Anrecht auf Zeiteinteilung verliert (wie z.B. Ungehorsam oder wenn sie freiwillig etwas von ihrem Anrecht abgibt), so muss der Mann die Tage bei dieser Frau nachholen, also den Zeitraum, den er bei dir verbrachte. Unter den Gelehrten gibt es auch die Meinung, dass die Einteilung unter den Ehefrauen nicht Pflicht ist, wenn eine Frau im Ausland lebt oder nicht im Gebiet der Arbeit des Mannes.
Der Imâm der beiden heiligen Gebetsstätten sagte: Die Einteilung gilt nicht für die Frau, die nicht im Land des Ehemannes lebt. Dieser Meinung ist auch Mâlik.
Al-Chattâbî zitiert im Buch Mawâhib Al-Dschalîl (mâlikitisches Werk) von Al-Lachmî:
Wenn ein Mann zwei Frauen in zwei verschiedenen Ländern hat, so darf er die Zeit zwischen ihnen beiden einteilen, wöchentlich, monatlich oder alle zwei Monate, je nach Maß, wie weit die beiden Plätze voneinander entfernt sind und es zu keinem Schaden kommt. Es ist ihm nicht erlaubt, bei einer der beiden Frauen zu wohnen, außer wenn er dort ein Geschäft hat oder eine wichtige Sache (wie z. B. ein Feld, wo er immer anwesend sein muss).
Gemäß dieser Meinung ist es für ihn nicht Pflicht, die Tage mit dir bei ihr nachzuholen, da er bei dir wohnt und dort an seine Arbeit gebunden ist. Wenn er mit dir verreisen sollte, so muss er die Zeit gerecht zwischen euch einteilen, sprich eine Nacht mit dir und eine Nacht mit ihr. Oder er muss tun, worauf ihr beiden Frauen euch geeinigt habt.
Was wir aus deiner Lage entnehmen und dir raten können, dass du diese Meinungsverschiedenheit beendest, indem die zweite Ehefrau dieser Zeit zustimmt (die er mit dir verbringt) oder zu ihr hinzieht, falls er dazu in der Lage ist, oder wenn sie von ihrem Recht absieht und zufrieden damit ist, weil es die derzeitige Lage auf Grund der Arbeit und der Erschwernis des Umzugs nicht zulässt. Oder er trennt sich von ihr, so dass er in der Einteilung der Zeit und dem Verweilen von mehr als sechs Monaten bei der ersten Frau nicht ungerecht gegen sie ist. Diese lange Frist ist ihm nur mit ihrem Einverständnis und ihrer Zufriedenheit erlaubt.