Ist Gegenstände einer Firma mitzunehmen Diebstahl?

3-5-2010 | IslamWeb

Frage:

Ich möchte fragen, ob es als Diebstahl gilt, wenn eine Person während eines Weiterbildungskurses einige Sachen nimmt, die der Firma gehören, in der er arbeitet? Wenn dies als Diebstahl gilt, wie soll ich mich dann dieser Sachen entledigen, damit ich islamisch gerecht handle und Allâh mir verzeiht? Vielen Dank für ihre Antwort auf meine Frage!

Antwort:

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Die Entwendung des Besitzes Anderer, sei es ein Individuum oder eine Firma und sei es durch Diebstahl, Unterschlagung oder Raub, ist eine Sünde. Man muss das bereuen, indem man alle Bedingungen der Reue erfüllt, nämlich diese Sünde zu unterlassen, Reue dafür zu empfinden, die Absicht, es nicht wieder zu begehen, und die Rückgabe des Besitzes an dessen Eigentümer.

 

Es ist eine Pflicht für den, der Besitz dieser Firma unrechtmäßig an sich genommen hat, dies zu bereuen und diesen Besitz dieser Firma wieder zurückzugeben, solange der Besitzer bekannt ist. Wenn er es nicht direkt zurückgeben kann, ist es ihm erlaubt, ein indirektes Mittel zu benutzen, wie den Postweg oder Ähnliches. Möge Allâh ihm verzeihen, was er begangen hat! Allâh sagt: "Und Ich bin wahrlich allvergebend demjenigen, der bereut und glaubt und rechtschaffen handelt und sich hierauf rechtleiten lässt." (Sûra 20:82).

 

Wenn der Besitzer nicht bekannt ist, soll er es als Almosen geben, und zwar in der Absicht, dass er sich vom unrechtmäßigen Besitz der Anderen befreit, wenn dieser Andere Nicht-Muslim ist, oder es als Almosen stellvertretend für dessen Eigentümer gibt.

 

Allâh weiß es am besten.

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