Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Ein Zinskredit ist im Islâm verboten. Man darf ihn erst aufnehmen, wenn eine dringende Notwendigkeit besteht, und zwar laut dem Qurân-Vers: „...außer dem, wozu ihr gezwungen ward.“
Wenn du wirklich kein anderes Mittel hast, diese Schulden ohne Zinskredit zurückzugeben, und sonst ins Gefängnis geworfen wirst, ist es dir erlaubt, einen Zinskredit aufzunehmen, um diese Schulden zu tilgen. Das zeigt der Qurân-Vers: „Wer sich aber in einer Zwangslage befindet, ohne zu begehren oder das Maß zu überschreiten – so ist dein Herr allvergebend, allbarmherzig“ (Sűra 6:4)
Allâh weiß es am besten!