Das Lob ist Allâhs und möge Er den Gesandten Allâhs in Ehren halten und bewahren, sowie seine Familie und seine Gefährten.
Beschäftigte einer Firma dürfen die Geschenke anderer Dienstleister, die mit der Firma zusammenarbeiten, in der sie beschäftigt sind, bedenkenlos annehmen, solange sie als Werbung gedacht sind. Eine Form der Bestechung (zugunsten dieser Firma) muss dabei aber ausgeschlossen werden.