Das Lob ist Allāhs, des Herrn der Geschöpfe, und möge Allāh Seinen Gesandten Allāh in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken, sowie seine Familie und Gefährten!
Und nun zur Frage:
Das Fasten an erwünschten Tagen sollte nicht unterlassen werden, auch wenn sie auf Tage treffen, die man nicht alleine fasten darf (z.B. nur den Freitag alleine), da der Prophet () sagte: "Fastet nicht einen oder zwei Tage vor Ramadān, nur wer (diesen Tag) zu fasten pflegte, kann fasten." Berichtet von Muslim.
Dieser Hadīth beweist, dass es für jemanden, der gewöhnlich an bestimmten Tagen fastet, unbedenklich und sogar besser ist zu fasten, wenn dieser Tag auf einen Tag fällt, den man nicht gesondert fasten sollte.
Es wurde in Hadīthen erwähnt, dass man den Tag von Âschūrā fasten soll, sowie den Tag davor, um sich von den Juden zu unterscheiden, da diese speziell den zehnten Tag ehren. Fällt der Tag von Âschūrā auf einen Samstag, haben wir erst recht den Tag davor zu fasten, da dieser Tag bei den Juden aus zwei Gründen (Âschūrā und Sabbat) verehrt wird und wir uns von ihnen unterscheiden müssen.
Von Ibn Abbās ist überliefert: Als der Prophet den Tag Âschūrā fastete und befahl diesen Tag zu fasten, sagten die Gefährten: O Gesandter Allāhs, dies ist ein Tag, den die Juden und Christen verherrlichen. Da entgegnete er: Im nächsten Jahr fasten wir - so Allāh will - den neunten Tag(Muharram). Er (Ibn Abbās) sagte: Doch bevor noch das kommende Jahr eintraf, war der Gesandte Allāhs bereits verstorben.