Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Du brauchst nur ein einziges Opfertier zu schlachten, und zwar wegen dem Ihrâm der zweiten ´Umra. Dass du nach der Verrichtung der ersten Umra nach Riad heimgekehrt bist, entledigte dich von der Verpflichtung, ein Opfertier zu schlachten, da du nach der Heimkehr nicht mehr als Tamattu’-Pilger zu betrachten warst.
Im Zusammenhang seiner Aussage über die Voraussetzungen des Tammatu´ meinte der hanbalitische Rechtsgelehrte Ibn Muflih: „Man tritt keine Reise zwischen Umra und Haddsch an . Unternimmt man nach der ´Umra eine Reise, derentwegen man das Gebet verkürzen darf, ist er laut einigen (Gelehrten) nicht mehr als Tamattu´-Pilger zu betrachten.
Sie meinten damit wohl, dass er beim Ihrâm für den Haddsch kein Opfertier schlachten muss. Von Ibn ´Umar wurde nämlich überliefert: „Wer (nach der ´Umra-Verrichtung) heimfährt, ist kein Tamattu´-Pilger.“ Diese Aussage ist allgemein und bezieht sich auf jeden, der nach der ´Umra-Verrichtung Makka verlässt.“
Allâh weiß es am besten.