Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Das Fasten der ersten zehn - genauer gesagt der ersten neun - Tage des Monats Dhû Al-Hiddscha ist, den allgemeinen Beweisen für die Vorzüglichkeit der Taten in diesem Monat nach, etwas im Islam Erlaubtes. Allerdings ist es keine Bedingung zum Schlachten eines Opfertiers. Kein Gelehrter hat dies je gesagt. Es ist erlaubt, ein Opfertier zu schlachten, auch wenn man an keinem dieser Tage fastet. Es gibt keinen Zusammenhang zwischen dem Opfern und dem Fasten der ersten neun Tage von Dhû Al-Hiddscha.