Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Den Ihrâm beendet man in zwei Stufen. Mit dem Beenden der ersten Stufe (des kleinen Tahallul) sind dem Pilger wieder alle Dinge erlaubt, die ihm während des Haddsch verboten waren, jedoch nicht der Beischlaf und alles dazu führende, wie etwa die Eheschließung. Mit dem Beenden der zweiten und letzten Stufe (des großen Tahallul) ist ihm wieder alles erlaubt, sogar der Beischlaf. Es gibt Meinungsverschiedenheiten, durch welche Handlungen man die erste Stufe des Ihrâm beendet: Eine Meinung lautet, dass man zwei der drei folgenden rituellen Handlungen vollzieht, nämlich das Werfen, das Rasieren und den Tawâf Al-Ifâda (Pflicht-Tawâf) zusammen mit dem Sa´î (rituellen Lauf zwischen As-Safâ und Al-Marwa), wenn letztere Pflicht noch nicht erfüllt wurde. Die zweite Stufe des Ihrâm verlässt man den meisten Gelehrten nach mit dem Verrichten der dritten dieser rituellen Handlungen. Diese Meinung bestätigt sich auch durch die Aussage ´Umars , die Mâlik in seinem Werk Muwatta überliefert.
Eine weitere Meinung besagt, dass man die erste Stufe des Ihrâm durch das Bewerfen der Dschamra und die zweiten Stufe durch den Tawâf Al-Ifâda beendet. Nach dem Bewerfen der Dschamra ist demnach alles erlaubt, auch wenn man sich nicht das Haar rasierte, außer dem Beischlaf und der Jagd, bis man den Tawâf Al-Ifâda verrichtet hat. Imam Mâlik sieht das Parfümieren vor dem Tawâf Al-Ifâda ebenfalls als unerwünscht an. Abû Dâwûd überlieferte in seinem Werk As-Sunan einen Hadîth, den er als schwach einstufte, dass Allâhs Gesandter sagte: „Wenn einer von euch die Dschamra beworfen hat, ist ihm alles erlaubt, außer die Frauen.“ An-Nasâî und Ibn Mâdscha überlieferten diesen Hadîth als eine Aussage des Ibn Abbâs und Imam ibn Hanbal überlieferte ihn mit einer Kette vertrauenswürdiger Überlieferer als eine Aussage des Propheten .
Die erste Aussage ist wohl umsichtiger, weil sie durch eine authentische Überlieferung von ´Umar gestützt wird und weil die Hadîthe, mit der die zweite Aussage belegt wird, Ungereimtheiten aufweisen.
Wenn ihr also nach Hause zurückkehrt, bevor ihr die Bedingungen erfüllt habt, die für das Beenden der ersten Stufe des Ihrâm nötig sind, bleiben euch alle oben erwähnten Dinge wie im Ihrâm verboten, bis ihr die genannten rituellen Handlungen vollzogen habt. Das Verweilen in Minâ während der Tage des rituellen Werfens gilt übrigens als verpflichtend.