Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Das Opfern ist eine wichtige Anbetungshandlung, die du nicht vernachlässigen solltest, wenn du dazu im Stande bist. Es ist eine wichtige Sunna, die manche Gelehrten sogar als verpflichtend ansehen. Ist es dir nun erlaubt, das Opfertier für dich und deine Familie zu schlachten, wenn nicht du es bist, die diese Familie versorgt? Die maßgebliche Meinung ist, dass es dir erlaubt ist, solange du mit ihnen unter der Versorgung derselben Person zusammenlebst.
Diese Meinung wird durch die meisten Beweise gestützt. Von Atâ ibn Yasâr ist überliefert, dass er sagte: Ich fragte Abû Ayyûb Al-Ansârî: „Wie verhielt es sich unter euch mit dem Opfern zur Zeit des Gesandten Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken?“ Er entgegnete: „Der Mann pflegte zur Zeit des Propheten ein Schaf für sich und die Familienmitglieder seines Hauses zu schlachten. Sie aßen davon und speisten (Andere) davon, bis die Menschen stolz wurden und so wurden, wie du sie siehst.“ Überliefert von Ibn Mâdscha und At-Tirmidhî, der ihn als authentisch beurteilte.
Von As-Scha´bî ist überliefert, dass Abû Sarîha sagte: „Die Familienmitglieder meines Hauses pflegten (zur Zeit des Propheten ) ein oder zwei Schafe zu schlachten. Wenn wir dies jetzt täten, würden uns unsere Nachbarn für geizig erklären.“ Überliefert von Ibn Mâdscha.
Außerdem hast du die Möglichkeit, deinem Ehemann Geld zu schenken, damit er das Opfertier kauft und für sich und euch schlachtet, wenn er es ist, der euch normalerweise versorgt.
Und Allâh weiß es am besten.