Lob sei Allâh, dem Herren der Geschöpfe, möge Allâh Seinen Propheten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Wenn die Schwägerin eurer Mutter wirklich körperliche Gewalt antun wollte, hat sie mit ihrem Vorhaben einen Fehler begangen. Ihr dürft nicht aufgeben, die Schwägerin zu ermahnen und sie daran zu erinnern, dass sie mit ihren Schwiegereltern und den Geschwistern ihres Ehemannes gut umgehen muss. Ihre Veränderung zum Positiven ist gut und erwünscht. Ändert sie sich nicht, könnt ihr den Kontakt zu ihr abbrechen und euch nur mit der Begrüßung „As-Salâmu Alaikum“ und mit der Beantwortung ihres Friedensgrußes begnügen. Man soll den Kontakt zu ihr jedoch nicht völlig abbrechen.
Das Verhalten eurer Brüder ist eine große Katastrophe. Wie kann sich ein Kind das Ignorieren und das Beschimpfen erlauben, wenn der Islâm doch die Eltern hochschätzt und die beste Umgangsweise mit ihnen fordert. Der Islâm warnt sogar streng davor, die Eltern schlecht zu behandeln. Über den guten Umgang mit den Eltern können Sie Genaueres in den Fatwâs Nr. 3822 und Nr. 5500 erfahren. Und über den Ungehorsam der Kinder Ihrer Eltern gegenüber siehe bitte Fatwâ-Nr. 7958 und Nr. 3603.
Man muss die Brüder ermahnen und ihnen vor Augen führen, welche schlimmen Folgen ihr jetziges Verhalten für das Diesseits und Jenseits hat. Es könnte passieren, dass der eine oder andere von ihnen später das gleiche Schicksal erleidet. Denn es wird auf die Art vergolten, wie man gehandelt hat. Man soll für die Brüder beten und ihnen einen Kontakt zu guten und frommen Menschen herstellen, damit sie sie ermahnen. Vielleicht bereuen eure Brüder und bessern sich.
Allâh weiß es am besten!