Lob sei Allâh! Frieden und Segen seien über den Gottesgesandten, seinen Leuten und seinen Gefährten. Nun zur Frage:
Die Gelehrten vertreten zwei Meinungen hinsichtlich der Frage, ob Nicht-Muslime die heilige Moschee betreten dürfen oder nicht.
Erstens: Die mehrheitliche Meinung der Gelehrten lautet, dass Nicht-Muslime davon abgehalten werden sollen Makka zu betreten. Als Beweis wird folgende Aussage Allâhs herangezogen: "O die ihr glaubt, die Götzendiener sind für wahr unrein, so sollen sie sich der geschützten Gebetsstätte nach diesem, ihrem Jahr nicht mehr nähern!" (Sûra 9:28)
Zweitens: Das Betreten der heiligen Städte von Nicht-Muslimen ist nach der Meinung der Hanafiten gestattet. Al-Dschassâs, ein Hanafit, sagte in Ahkâm Al-Qurân: "Unsere Gelehrten meinen, dass es einem nicht-muslimischen Bürger erlaubt sei, alle Moscheen zu betreten. Die Bedeutung des genannten Verses ist auf zweierlei Arten zu verstehen:
Das Verbot kann an die damaligen arabischen Polytheisten gerichtet sein, die vom Betreten Makkas und anderer Moscheen abgehalten werden mussten, da sie keinen Vertrag mit Muslimen hatten. Von ihnen wurde nur der Islam oder der Kampf angenommen.
Es könnte auch sein, dass sie vom Betreten Makkas während der Pilgerfahrt abgehalten werden müssen. Deshalb ließ der Prophet am Opfertag, im Jahr, in dem Abu Bakr die Pilgerfahrt unternommen hat, ausrufen, dass die Polytheisten nach diesem Jahr nicht mehr zur heiligen Moschee pilgern dürfen. Dies steht in der Überlieferung von Az-Zuhrî von Humaid ibn 'Abdurrahmân von Abû Huraira.
Zudem wird überliefert, dass Abû Bakr Abu Huraira und andere sandte, um die Verkündung des Propheten am Opfertag in Minâ unter den Menschen auszurufen.“
Allerdings entspricht die erste Meinung dem Konsens der meisten Gelehrten.
Der Imâm Al-Mâwardî meinte: "Wenn ein Polytheist die heilige Moschee betreten möchte, um zum Islâm zu konvertieren, soll er am Betreten (Makkas) solange gehindert werden, bis er den Islâm annimmt. Wenn ein Polytheist in der heiligen Stadt stirbt, ist es verboten, ihn dort zu begraben. Er soll außerhalb des heiligen Bezirks beigesetzt werden. Wurde er aber bereits in der heiligen Stadt begraben, soll der Leichnam an einen Ort außerhalb des heiligen Bezirks transportiert werden. Im Fall einer Verwesung soll die Leiche so gelassen werden, wie auch die Toten des Vorislâm in ihren Gräbern gelassen wurden."
Die Unreinheit des Glaubens der Nicht-Muslime ist der Grund für das erwähnte Verbot in der Âya. Teilen Sie ihrem Freund mit, dass Allâh Seine heilige Moschee schützt und das Betreten jenen untersagt, die Ihn leugnen und nicht an Seine Gesandten glauben. Demzufolge ist die Annahme des Islâm der einzige Weg die heilige Moschee zu betreten.
Allâh weiß es am besten.