Alles Lob gebührt Allâh, dem Herrn aller Welten, und möge Allâhs Segen und Heil auf dem Gesandten Allâhs, sowie auf seiner Familie und seinen Gefährten sein.
Und nun zur Frage:
Wenn eine Frau die Scheidung von ihrem Mann verlangt und er ihr diesen Wunsch erfüllt und ihre Wartezeit beendet ist, ist es ihr erlaubt, einen anderen zu heiraten. Wenn er aber ihrem Wunsch nicht nachkommt, ist ihr Scheidungsantrag ungültig, denn die Scheidung liegt in der Hand des Ehemannes, es sei denn, dass sie die Angelegenheit vor einen Richter bringt, der sie für geschieden erklärt. Demzufolge ist es dir erlaubt, einen anderen Mann zu heiraten, wenn der zweite Mann sich von dir geschieden hat oder ein islâmischer Richter dich für geschieden erklärt hat, egal ob er dein erster Mann war oder nicht.
Und Allâh weiß es am besten.