Alles Lob gebührt Allâh, dem Herrn der Welten, und möge Allâh unseren Propheten Muhammad und dessen Familie und all dessen Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken! Und nun zur Frage: Viele Gelehrte sind der Ansicht, es sei gültig, das Freitagsgebet sowohl in der Freitagsmoschee als auch an anderen Orten abzuhalten. Zu diesen Gelehrten gehören die Schâfi'iten und Hanbaliten. Die richtige Meinung besagt jedoch, dass es nicht erlaubt sei, das Freitagsgebet an verschiedenen Plätzen zu verrichten, außer wenn der erste Platz zu eng oder sehr schwer zu erreichen wäre. Nur unter diesen Umständen darf das Freitagsgebet zeitgleich an verschiedenen Plätzen verrichtet werden. Es spielt in diesem Fall keine Rolle, ob man in einer großen oder kleinen Moschee oder sogar an irgendeinem geeigneten Ort betet, selbst wenn es sich nicht um eine Moschee handelt. Übrigens ist das Freitagsgebet dazu da, dass die Menschen zusammenkommen, sich kennenlernen und sich brüderlich gegenseitig unterstützen. Infolgedessen empfehlen wir denjenigen, die anderswo ein Freitagsgebet verrichten wollen, wieder zusammen mit ihren Brüdern das Gebet abzuhalten und die Einheit der Muslime nicht ohne triftigen Grund zu spalten. Und Allâh weiß es am besten!