Und nun zur Frage:
Alles, was dem Menschen an Gutem oder Schlechtem geschieht, ist zweifellos vorherbestimmt, denn Allâh sagt: "Kein Unglück trifft ein auf Erden oder bei euch selbst, ohne dass es in einem Buch (verzeichnet) wäre, bevor Wir es erschaffen - gewiss, dies ist Allâh ein Leichtes -, damit ihr nicht betrübt seid über das, was euch entgangen ist, und euch nicht (zu sehr) über das freut, was Er euch gegeben hat..." (Sûra 57:22-23)
Der Glaube des Muslims an die Vorbestimmung Allâhs soll ihm die Not erleichtern, die Prüfung mildern und ihn dazu ermuntern die Bestimmung zu ertragen, indem er unangenehme Vorbestimmungen durch angenehme Vorbestimmungen überwindet, und nicht an der Barmherzigkeit Allâhs, des Erhabenen, zweifelt. All das könnte eine Prüfung von Allâh, dem Erhabenen, sein, ob der Gläubige geduldig ist und auf Allâh, den Erhabenen, vertraut. Es kann auch eine Strafe und Abschreckung davor sein, das zu begehen, was Allâh, der Erhabene, verboten hat. Daher machen wir den fragenden Bruder betreffs seiner Frage nach erwähntem Geschäft darauf aufmerksam, dass er etwas Verbotenes begangen hat, als er dem Kunden die erwähnte Ware verkaufte, bevor er sie wirklich kauft und von der anderen Firma in seinen Besitz nahm, denn er verkaufte etwas, was er noch gar nicht besaß. In einem Hadîth steht: "Verkaufe nicht das, was du nicht besitzt!" Berichtet von Abû Dâwûd und Anderen.
Das, was ihm geschehen ist, könnte ihm vielleicht eine Warnung sein, dass er auf ähnliche Geschäfte verzichten soll. Wenn er dies aber mit dem Kunden ohne Kaufvertrag vereinbart, und dem Kunden die Ware verkauft hat, nachdem er sie gekauft hat, so ist das erlaubt. Wir bitten Allâh, ihm zu helfen und ihn aus diesem Engpass zu befreien.
Und Allâh weiß es am besten.