Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Die Behandlung mit einem Heilmittel, das Alkohol enthält, ist grundsätzlich nicht erlaubt. Dies ist die geltende Regel. Der Beweis dafür ist der Hadîth von Ahmad und Muslim, der nach einer Aussage von Târiq ibn Suwaid Al-Dschu'fî überliefert ist, dass er den Propheten , nach dem Alkohol fragte. Der Prophet verbat ihm diesen. Er erwiderte: Ich stelle ihn als Heilmittel her. Da sagte der Prophet: Er ist kein Heilmittel, sondern eine Krankheit.
Wenn aber die Einnahme von alkoholhaltigen Substanzen unabdingbar sein sollte, es keinen Ersatz dafür gibt und keine anderen alkoholfreien Heilmittel vorhanden sind, darf man davon nur soviel einnehmen, wie benötigt wird, um den Schaden abzuwenden. Allâh, der Erhabene, sagt: "...wo Er euch doch ausführlich dargelegt hat, was Er euch verboten hat" (Sûra 6:119)