Kontakt zur Exfrau

24-5-2009 | IslamWeb

Frage:

As-Salâmu alaikum!Meine Mutter ist mit einem Mann verheiratet, der sich von seiner ersten Frau, die ihm Kinder gebar, geschieden hat. Er hat immer noch Kontakt zu seiner Exfrau. Er spricht mit ihr am Telefon über die Kinder. Immer wenn er anruft, um die Kinder zu sprechen, beschimpft ihn seine Exfrau, beleidigt ihn und wirft ihm vor, dass er sich nicht um die Kinder kümmere. Sie erzählt den Kindern, dass er meine Mutter gar nicht geheiratet habe, sondern dies eine uneheliche Beziehung sei. Meine Mutter ist eifersüchtig auf ihren Mann, da er mit der Mutter seiner Kinder oft am Telefon spricht. Ich würde gerne wissen, ob es erlaubt ist, dass ein Mann ständig mit seiner geschiedenen Frau spricht?

Antwort:

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Die geschiedene Frau ist eine fremde Frau geworden, wenn ihr Mann sie nicht wieder zu seiner Frau genommen hat, bevor ihre Wartezeit abgelaufen ist. Wenn es notwendig ist, mit ihr in Kontakt zu bleiben, soll man die Regeln des Islâm dabei beachten und sich beim Sprechen auf das Notwendige beschränken.

 

Dass die Exfrau ihren Exmann beschimpft und behauptet, seine Ehe mit der jetzigen Frau sei unehelich, gilt als Verleumdung. Das ist eine Sünde, die sie vor Allâh bereuen muss. Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: "Die Beschimpfung des Gläubigen ist Frevel." Berichtet von Al-Buchârî und Muslim.

 

Dieser Mann ist auf der anderen Seite dazu verpflichtet, seine Kinder auf rechtliche Weise zu unterhalten. Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: "Es genügt dem Menschen an Sünde – in einer anderen Überlieferung: "an Schlechtem" –, dass er diejenigen vernachlässigt, für die er verantwortlich ist." Berichtet von Abû Dawûd und An-Nasâ`î und anderen.

 

Ihre Mutter, die seine gegenwärtige Frau ist, soll Allâh, den Erhabenen, fürchten und ihren Mann nicht verleumden, solange sein Anruf innerhalb der Grenzen des von Allâh Erlaubten und innerhalb der Grenzen seiner Pflicht liegt, nach dem Befinden seiner Kinder zu fragen und sich um sie zu kümmern.

 

Allâh weiß es am besten.

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