Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wenn du Schaden für dein Kind befürchtest, so ist es kein Problem, wenn du hin und wieder zu ihm schaust. Dies würde die Gültigkeit des Gebets nicht beeinflussen. Während des Gebets etwas zu betrachten gilt als geringfügige Handlung, die keine Beeinträchtigung mit sich bringt, besonders dann nicht, wenn es aus einem dringenden Bedürfnis heraus geschieht. Vom Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wurde authentisch überliefert, dass er das Gebet verrichtete, während er seine Enkelin Umâma trug: Wenn er aufstand, hob er sie hoch und wenn er sich niederwarf, legte er sie an die Seite. Wenn du aber mehr als nötig auf deine Tochter blickst, so gilt dies als größere Handlung.
Ist es notwendig, dass du dich in die Richtung deiner Tochter wendest, so ist dagegen nichts einzuwenden, wenn die Bewegung nur aus einem Wenden des Kopfes besteht, ohne dass der Oberkörper aus der Gebetsrichtung bewegt wird. Abû Dâwûd berichtet von Sahl ibn Al-Handhala: „Die Iqâma für das Morgengebet wurde gelesen. Der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) begann mit dem Gebet, während er immer wieder auf den Bergpass schaute (d. h. wegen einer Gefahr; AdÜ).“
Und Allâh weiß es am besten!