Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Das Gemeinschaftsgebet ist der überwiegenden Meinung der Gelehrten nach für jeden männlichen Muslim verpflichtend. Man darf der Gemeinschaft nicht fernbleiben, es sei denn, man hat einen schariatischen Entschuldigungsgrund. Das, was du erwähnt hast, ist offensichtlich kein Entschuldigungsgrund zur Unterlassung des Gemeinschaftsgebetes, da man sich vor diesem Übel schützen kann, indem man der Anordnung Allâhs folgt, den Blick zu senken: „Sag zu den gläubigen Männern, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten. Das ist lauterer für sie. Gewiss, Allâh ist Kundig dessen, was sie machen.“ (Sûra 24:30).
Sa‘îd ibn Abû Al-Hasan sagte zu seinem Bruder Al-Hasan: „Die nichtarabischen Frauen legen ihre Köpfe und ihre Brüste frei.“ Er entgegnete: „Senke deinen Blick!“
Dieser Bruder hat Allâh den Majestätischen zu fürchten und das Gemeinschaftsgebet mit seinen Brüdern konsequent zu verrichten. Er soll sich darum bemühen, den Blick von den Dingen abzuwenden, die Allâh verboten hat. Wenn er für sich selbst die Versuchung fürchtet, weil er in einem nicht-muslimischen Land wohnt, ist die Auswanderung in ein islâmisches Land für ihn verpflichtend, wenn er dazu in der Lage ist.