Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Allâh hat uns gutes Verhalten gegenüber Nachbarn und Kollegen aufgetragen. So sagt Er, der Allmächtige: „Und dient Allâh und gesellt Ihm nichts bei. Und zu den Eltern sollt ihr gütig sein und zu den Verwandten, den Waisen, den Armen, dem verwandten Nachbarn, dem fremden Nachbarn, dem Gefährten zur Seite, dem Sohn des Weges und denen, die eure rechte Hand besitzt. Allâh liebt nicht, wer eingebildet und prahlerisch ist“ (Sûra 4:36)
Allâh hat die üble Nachrede (Ghîba) verboten und denjenigen, der dies tut auf äußerst abschreckende Weise beschrieben, indem Er sagt: „(...) und führt nicht üble Nachrede übereinander. Möchte denn einer von euch gern das Fleisch seines Bruders, wenn er tot sei, essen? Es wäre euch doch zuwider. Fürchtet Allâh. Gewiss, Allâh ist Reue-Annehmend und Barmherzig“ (Sûra 49:12).
Auch hat Er „Namîma“ (Klatsch) verboten. Das ist, wenn man anderen etwas erzählt (obwohl dies durchaus der Wahrheit entspricht; AdÜ), in der Absicht, Unfrieden zu stiften. Von Hudhaifa (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) wird berichtet, dass der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wer Namîma macht, wird den Paradiesgarten nicht betreten“ (Al-Buchârî, Muslim).
Einmal ging der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) an zwei Gräbern vorbei und sprach: „Diese beiden erleiden Qualen. Und sie erleiden diese Strafe nicht aufgrund von großen Sünden. Der eine von ihnen ist herumgegangen und hat Namîma verbreitet. Und der andere schützte sich (beim Verrichten der Toilette; AdÜ) nicht vor seinem Harn“ (Al-Buchârî, Muslim).
Derjenige, der dir vom Verhalten deines Kollegen berichtet hat, hat diese unerlaubte Form des Klatsches und der Namîma begangen! Nach den Gelehrten trifft auf jemanden, der solchen Klatsch anderen zuträgt, mehreres zu:
1) Man soll jemandem, der Klatsch verbreitet, keinen Glauben schenken. Er ist ein Übeltäter und sein Zeugnis muss abgelehnt werden.
2) Man hat ihm dies zu untersagen und muss ihm Gutes raten.
3) Man muss gegen so jemanden für Allâh Abscheu empfinden, da er auch bei Allâh verabscheut wird.
4) Man soll nichts Schlechtes über seinen abwesenden Bruder denken.
5) Was dieser ihm zugetragen hat, soll einen nicht zum Spionieren und Nachforschen verleiten. Denn Allâh der Erhabene sagt: „Und sucht nicht (andere) auszukundschaften“ (Sûra 49:12). (Aus: „Muchtasar Minhâdsch Al-Qâsidîn“).
Was deine Frage zum guten Umgang mit ihm anbelangt – vorausgesetzt, dass er dir tatsächlich Übles getan hat –, so gilt dies nicht als Heuchelei. Von Âischa wird überliefert, dass sie sagte: „Ein Mann bat um Erlaubnis, beim Gesandten Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) eintreten zu dürfen, und er sagte: ‚Gebt ihm Erlaubnis! Was für ein schlimmer Stammesbruder (bzw. schlimmer Sohn eines Stammes) ist er.‘ Nachdem er eingetreten war, sprach er (der Prophet) doch sehr sanft mit ihm. Da sagte ich: „Gesandter Allâhs, du sagtest das, was du (zuvor) gesagt hast, und dann wurdest du sanft in deiner Rede!‘ Er bejahte. ‚Âischa, der schlimmste unter den Menschen ist derjenige, von dem sich die Menschen zurückziehen oder den die Menschen im Stich lassen, weil sie Angst vor seiner groben Rede haben‘“ (Al-Buchârî, Muslim).
Du sollst dieser Person Gutes raten, es sei denn, dass durch Ratschläge noch mehr Übel entsteht oder du selbst davon Schaden trägst.
Und Allâh weiß es am besten!