Gehorcht Allâh und gehorcht dem Gesandten und seht euch vor! Teil 1
01/04/2021| IslamWeb
Der göttliche Befehl, Allâh dem Allmächtigen und Seinem Gesandten zu gehorchen, wird in vielen Qurânversen in unterschiedlichen Formulierungen erwähnt. Zum Beispiel sagt Allâh der Allmächtige: „Und gehorcht Allâh und gehorcht dem Gesandten und seht euch vor! Doch wenn ihr euch abkehrt, so wisst, dass Unserem Gesandten nur die deutliche Übermittelung (der Botschaft) obliegt“ (Sûra 5:92). Er sagt auch: „Und gehorcht Allâh und gehorcht dem Gesandten. Wenn ihr euch jedoch abkehrt, so obliegt Unserem Gesandten nur die deutliche Übermittlung (der Botschaft)“ (Sûra 64:12).
Im Folgenden wird die Weisheit hinter den unterschiedlichen Formulierungen durch die Beantwortung von zwei Fragen beleuchtet:
Erstens: Der erste Vers hatte die folgenden beiden Zusätze: „… und seht euch vor!“ und „… so wisst …“. Der zweite Vers hat diese Zusätze nicht, obwohl beide Verse den gleichen Inhalt haben, nämlich Gehorsam gegenüber Allâh dem Allmächtigen und gegenüber Seinem Gesandten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) und die Warnung davor, sich von diesem Gehorsam abzuwenden. Was ist der Grund für den Einschub im ersten Vers?
Zweitens: Das Gebot, Allâh und Seinem Gesandten zu gehorchen, wird im edlen Qurân in verschiedenen Formulierungen erwähnt. In der Sûra Al-Mâ‘ida sagt Allâh der Allmächtige: „Und gehorcht Allâh und gehorcht dem Gesandten …“ (Sûra 5:92). Dieser Wortlaut findet sich auch in den Sûren An-Nisâ, An-Nûr, Muhammad und At-Taghâbun. In der Sûra Âlu Imrân sagt Allâh der Erhabene: „Und gehorcht Allâh und dem Gesandten …“ (Sûra 3:132). Diese Formulierung findet sich auch in den Sûren Al-Anfâl und Al-Mudschâdila. In der Sûra An-Nûr sagt Er: „… und gehorcht dem Gesandten …“ (Sûra 24:56). Und in einem einzigen Fall ist der Befehl (Allâh und Seinem Gesandten zu gehorchen) mit dem Gehorsam gegenüber den Verantwortlichen für die Angelegenheiten der Muslime verbunden. Im entsprechenden Vers heißt es: „O die ihr glaubt, gehorcht Allah und gehorcht dem Gesandten und den Verantwortlichen unter euch!“ (Sûra 4:59). Was ist der Grund für diese unterschiedlichen Formulierungen des Befehls, Allâh und Seinem Gesandten zu gehorchen?
Ibn Az-Zubair Al-Ghirnâti (Allâh erbarme sich seiner) beantwortete die erste Frage, und seine Erklärung lässt sich wie folgt zusammenfassen: Der Vers in der Sûra Al-Mâ‘ida folgt auf den Vers, der unter anderem das Meiden von Alkohol vorschreibt. Anschließend wurde der Grund für das Verbot angegeben. Allâh der Erhabene sagt: „Der Satan will (ja) zwischen euch nur Feindschaft und Hass säen durch berauschenden Trank und Glücksspiel und euch vom Gedenken Allâhs und vom Gebet abhalten. Werdet ihr (damit) nun wohl aufhören?“ (Sûra 5:91). Da der Vers mit einer strengen Warnung abgeschlossen wurde, ist der Zusatz „… und seht euch vor!“ in diesem Zusammenhang passend. Der verbleibende Teil des Verses: „Doch wenn ihr euch abkehrt, so wisst …“ (Sûra 5:92) dient als Bestätigung des vorherigen Hinweises auf die abschreckende Strafe.
Was den Vers in Sûra At-Taghâbun (64) betrifft, so rechtfertigt der vorhergehende Vers keine solche Bestätigung. Der vorhergehende Vers lautet: „Kein Unglück trifft (jemanden), außer mit Allâhs Erlaubnis. Und wer an Allâh glaubt, dessen Herz leitet Er recht. Und Allâh weiß über alles Bescheid“ (Sûra 64:11). Er enthält kein Verbot, keine Strafandrohung, keine Warnung und kein bestätigendes Urteil, das strenge Warnungen oder Nachdruck erfordert. Daher ist der affirmative Einschub in diesem Vers nicht enthalten. Jeder Vers enthält eine geeignete Schlussfolgerung, die dem jeweiligen Kontext angemessen ist.
In seinem Kommentar zum Vers der Sûra At-Taghâbun (64) sagte Ibn Âschûr (Allâh erbarme sich seiner), dass Allâh der Erhabene den Zusatz „… so wisst …“ im Vers von Sûra Al-Mâ'ida (5) benutzt, um die Bedeutung der Aussage zu unterstreichen. Dies ist vergleichbar mit dem Vers, in dem Allâh der Allmächtige sagt: „Und fürchtet Allâh und wisst, dass ihr Ihm begegnen werdet ...“ (Sûra 2:223). In diesem Vers befiehlt Allâh Seinen treuen Dienern zu wissen, dass sie Ihm begegnen werden. Die Muslime sind sich zwar dieser Tatsache bewusst, es geht aber um die Notwendigkeit, sie in dieser Hinsicht zu erziehen und dazu zu bewegen, bei der Vorbereitung auf dieses Treffen miteinander zu wetteifern.
Der eigentliche Zweck der Warnung im Hinblick auf die Worte „… und seht euch vor!“ – so Schaich As-Scha‘râwi (Allâh erbarme sich seiner) – ist, den Diener Allâhs zu lehren, dass Satan nicht zulassen wird, dass der Diener Allâh und Seinem Gesandten gehorcht, und dass er sich bemühen wird, ihn in dieser Hinsicht zu verwirren.