Das Familienleben im Islām - 1

22/08/2017| IslamWeb

Das Familienleben

 

Es existieren viele Definitionen und Beschreibungen der Familie. Für unsere Zwecke wählen wir folgende vereinfachte Definition: Die Familie ist eine menschliche soziale Gruppe, deren Mitglieder durch Blutsbande und/oder durch das Band der Ehe miteinander verbunden sind.

 

Die Familienverbundenheit beinhaltet gegenseitige Erwartungen von Rechten und Pflichten, die von der Religion vorgeschrieben, per Gesetz durchzusetzen und von den Gruppenmitgliedern einzuhalten sind. Dementsprechend haben die Familienmitglieder gegenseitige Verpflichtungen. Diese betreffen die Identität und Versorgung, das Erbe und die Beratung, die Zuneigung für die Jungen und die Sicherheit für die Alten sowie äußerste Anstrengungen für die Wahrung des friedlichen Weiterbestehens der Familie.

 

Wie hieraus eindeutig ersichtlich wird, sind die Grundlagen der Familie im Islâm Blutsbande und/oder eheliche Verpflichtungen. Adoption, gegenseitige Bündnisse, Klientel, private Übereinkünfte zu sexueller Intimität und „Gewohnheitsrechts-“ oder „Probe-Ehen“ konstituieren keine Familie im islâmischen Sinn. Der Islâm gründet die Familie auf festem Boden, der ein angemessenes Weiterbestehen, wahre Sicherheit und ausgereifte Vertrautheit bieten kann. Die Fundamente der Familie müssen derart fest und natürlich sein, um aufrichtige Gegenseitigkeit und moralische Befriedigung zu fördern. Der Islâm erkennt, dass es außer den Blutsbanden keine natürliche Bindung gibt, und dass es kein gesünderes Muster sexueller Intimität gibt als das eine, in dem Moralität und Befriedigung miteinander verbunden werden.

 

Der Islâm kennt die religiöse Pflicht, die gesellschaftliche Notwendigkeit sowie die moralischen Vorteile der Ehe. Die normale Verhaltensweise eines muslimischen Individuums besteht darin, familienorientiert zu sein und sich selbst um eine eigene Familie zu bemühen. Ehe und Familie sind im islâmischen System von zentraler Bedeutung. Es gibt viele Textstellen im Qurân und Aussagen des Propheten, die sogar besagen, dass ein Muslim, wenn er heiratet, dadurch die Hälfte seiner Religion vervollkommnet hat; deshalb sollte er mit der anderen Hälfte Allâh zugewandt und vorsichtig umgehen.


Muslimische Gelehrte interpretieren den Qurân dahingehend, dass die Ehe eine religiöse Pflicht ist, ein moralischer Schutz und ein soziales Engagement. Als religiöse Pflicht muss sie vollzogen werden; doch wie alle anderen Pflichten im Islâm, wird sie lediglich denjenigen auferlegt, die dazu imstande sind, die damit einhergehenden Verantwortlichkeiten auf sich zu nehmen. (Diese Erörterung stellt lediglich einen Umriss der umfangreichen Studie des Autors über die Familienstruktur im Islâm dar, die von American Trust Publications veröffentlicht wurde.)

 

Die Bedeutung der Ehe

 

Ganz gleich welche Bedeutungen die Menschen der Ehe zuschreiben, betrachtet sie der Islâm als festen Bund, als eine anspruchsvolle Verpflichtung im wahrsten Sinne des Wortes. Sie ist eine Verpflichtung zum Leben an sich, zur Gesellschaft und zum würdevollen, bedeutungsvollen Weiterbestehen des Menschengeschlechts. Sie ist eine Verpflichtung, die Ehepartner miteinander und mit Allâh eingehen. Sie ist eine Verpflichtung, in der sie gegenseitige Erfüllung und Selbstverwirklichung, Liebe und Frieden, Mitgefühl und Gelassenheit sowie Trost und Hoffnung finden. All dies ist darauf zurückzuführen, dass die Ehe im Islâm in erster Linie als rechtschaffene Handlung, als Akt der verantwortungsvollen Hingabe angesehen wird. Sexuelle Beherrschung kann ein moralischer Sieg, Fortpflanzung eine gesellschaftliche Notwendigkeit oder ein gesellschaftlicher Dienst und gute Gesundheit ein erfreulicher Geisteszustand sein. Allerdings nehmen diese Werte und Zwecke der Ehe eine besondere Bedeutung an und werden verstärkt, wenn sie mit dem Gedanken an Allâh verknüpft sind, zudem als religiöse Verpflichtungen verstanden und als göttlicher Segen verinnerlicht werden. Und dies scheint der Schwerpunkt der Ehe im Islâm zu sein. Um einige Qurân-Verse zu paraphrasieren: Der einladende Aufruf richtet sich an die Menschheit und besagt, dass sie Allâh fürchten soll, Der sie aus einem einzigen Wesen erschuf und von diesem oder aus ihm dessen Gattin erschuf und aus beiden viele Männer und Frauen sich verbreiten ließ Sûra 4:1). Allâh erschuf die Menschen aus einem einzigen Wesen und erschuf aus diesem Wesen eine Gattin, damit er (der Mann) bei ihr Ruhe finde (Sûra 7:189). Und es gehört zu Allâhs Zeichen, dass Er den Männern aus ihnen selbst Gattinnen erschafft, damit sie bei ihnen Ruhe finden; und Er setzt Zuneigung und Barmherzigkeit zwischen sie. Darin sind wahrhaftig Zeichen für Leute, die nachdenken (Sûra 30:21). Selbst in den schwierigsten Zeiten des Ehelebens und inmitten von Streit und Rechtsstreitigkeiten erinnert der Qurân die Parteien an Allâhs Gesetz; dieses gebietet ihnen freundlich miteinander umzugehen, wirklich nachsichtig miteinander zu sein und pflichtbewusst gegenüber Allâh zu sein.

 

Es ist erwähnenswert, dass die islâmischen Ehebestimmungen für Männer und Frauen gleichermaßen gelten. Wenn beispielsweise Männern vom Zölibat abgeraten wird, gilt dies gleichermaßen für Frauen. Dies geschieht in Erkenntnis der Tatsache, dass die Bedürfnisse der Frauen gleichermaßen legitim sind und ernsthaft berücksichtigt werden. In der Tat betrachtet der Islâm die Ehe als normalen, natürlichen Vorgang für Frauen, genauso wie sie dies für Männer ist. Für Frauen könnte dies sogar noch eher gelten, da sie ihnen unter anderem relative wirtschaftliche Sicherheit bietet. Dieser bedeutende zusätzliche Vorteil für Frauen kennzeichnet die Ehe jedoch nicht als rein wirtschaftliches Rechtsgeschäft. Vielmehr ist der wirtschaftliche Faktor der am geringsten zu betrachtende Aspekt in der islâmischen Ehe, ganz unabhängig davon, wie stark er auch sein mag. Es ist überliefert, dass der Prophet sagte, dass eine Frau für gewöhnlich auf Grund ihres Wohlstands, ihrer Schönheit, ihrer adligen Abstammung oder ihrer religiösen Eigenschaften als Ehefrau begehrt wird; dass jedoch derjenige gesegnet und glücklich ist, der seine Gattin wegen der Frömmigkeit an Stelle von etwas anderem auswählt. Der Qurân gebietet den Ledigen und Rechtschaffenen zu heiraten, selbst wenn sie arm oder versklavt sind (Sûra 24:32). Andererseits gehört die Mitgift, die ein Mann seiner künftigen Ehefrau gibt, ihr; und was immer sie vor oder nach der Eheschließung erhält, gehört ihr allein. Es gibt nicht notwendigerweise eine Gütergemeinschaft zwischen Ehemann und Ehefrau. Außerdem ist der Ehemann verantwortlich für die Versorgung und die wirtschaftliche Sicherheit der Familie. Er muss der Ehefrau sogar die Art Unterstützung und Leistungen bieten, die sie vor der Ehe gewohnt war. Laut einiger Gelehrter ist sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet, die regelmäßig anfallende Hausarbeit zu verrichten, selbst wenn sie dies tun kann und aus irgendwelchen Gründen wie beispielsweise Zusammenarbeit, Wirtschaftlichkeit usw. normalerweise auch tut.


Das Familienleben im Islâm - 2

 


 

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