Ist mein Fasten gültig, wenn ich Medikamente gegen Diabetes einnehme?

01/08/2012| IslamWeb

Titel: Ich nehme Medikamente gegen Diabetes ein, ist mein Fasten aus medizinischer und schariatischer Sicht rechtsgültig?

Frage: As-Salâmu alaikum wa rahmatu-llâhi wa barakâtuh! Und nun zur Frage:

Ich leide an Diabetes und werde mit Insulinspritzen behandelt, eine Spritze täglich und manchmal zwei, und zwar wenn ich das Gefühl habe, dass die Zuckerwerte steigen. Meine Frage ist: Darf ich im Monat Ramadân aus medizinischer und schariatischer Sicht fasten? Es ist zu erwähnen, das ich jetzt faste. Ich bitte Allâh, Er möge Sie im Dienst des Islâm und der Muslime unterstützen.

Und vielen Dank!

Antwort: Im Namen Allâhs des Allerbarmers des Allbarmherzigen!

Mein geschätzter Bruder, as-Salâmu alaikum wa rahmatu-llâhi wa barakâtuh, und nun zur Frage:
Es ist klar, dass dein Diabetes zum zweiten Typ gehört. Nach der Beratung mit dem zuständigen Arzt ist gegen das Fasten der Diabetiker dieses Typs, die an keinen Komplikationen der Zuckerkrankheit wie chronische Nierenkrankheiten oder Herzkrankheiten leiden, nichts einzuwenden. Wenn du fühlst, dass das Fasten dich nicht beeinflusst, schwächt oder ermüdet, dann gibt es nichts dagegen einzuwenden.

Dem Zuckerkranken unter Insulinbehandlung wird empfohlen, die Zeit und Menge der Dosis im Monat Ramadân zu ändern, so dass er die Morgendosis unverändert beim Fastenbrechen und die Abenddosis, auf die Hälfte reduziert, beim Sahûr (Mahlzeit unmittelbar vor Fastenbeginn) einnimmt. Wenn der Patient die Symptome des Zuckermangels bemerkt - wie Schwindel, beschleunigten Herzschlag, Zittern, überhöhte Schweißproduktion und Hungergefühl - dann soll er zu Hause einen Blutzuckertest vornehmen. Falls die Zuckerwerte niedrig sind, dann muss er sein Fasten auf der Stelle abbrechen, etwas essen und seinen Arzt aufsuchen, um die Dosis zu ändern.

Es gibt einige Fälle, in denen Zuckerkranke aus medizinischer Sicht nicht fasten dürfen, wie bei denjenigen Patienten, die die Symptome vom Blutzuckermangel nicht mehr bemerken können, denn diese Patienten können ohne Symptome ins Koma fallen, die dem Patienten normalerweise als Alarmsignal dienen. Auch die früher mehrmals in Koma gefallenen Patienten, die an akutem Nierenversagen leidenden Patienten oder die Zuckerkranken, bei denen eine Dialyse vorgenommen wird, dürfen nicht fasten.

Wenn der Zuckerkranke an chronischen Komplikationen leidet, werden diese durch das Fasten nicht beeinflusst bzw. verschlechtert, die Nierenkrankheiten ausgenommen. Wir bitten Allâh um deine baldige Heilung und dass Er uns zum Erfolg führen möge.

Hier ist die Antwort unseres Beraters, des Facharztes für innere Krankheiten, Dr. med. Muhammad Hammuda, zu Ende. Zur Vervollständigung des Nutzens und der Antwort haben wir deine Frage dem religiösen Berater, Scheich Ahmad Madschîd Al-Hindâuî vorgelegt, der folgendermaßen antwortete:

Wir beginnen zuerst mit dem Bittgebet, dass Allâh der Erhabene euch den Ramadân segnet, dass Er ihn zu einem Monat der Würde, der Befähigung, des Segens, der Güte und der Gunstbezeigung macht, dass Er euch das Fasten und das freiwillige Nachtgebet in ihm ermöglicht und dass Er euch zum Gehorsam Ihm gegenüber in allen Zeiten und Situationen verhilft. Dazu bitten wir Allâh den Hocherhabenen, euch zu heilen und euch Gesundheit und Kraft zu gewähren. Hierbei empfehlen wir euch das Bittgebet, denn Allâh der Erhabene machte das Bittgebet zum Grund für das Abwehren des Bösen. Allâh der Erhabene sagt: "Und wenn dich Meine Diener nach Mir fragen, so bin Ich wahrhaftig nahe! Ich erhöre den Ruf des Bittenden, wenn er Mich bittet. So sollen sie nun auf Mich hören und an Mich glauben! Vielleicht handeln sie ja besonnen!" (Sûra 2:186). Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: "Es gibt nichts, das Allâh lieber ist wie das Bittgebet." Überliefert von At-Tirmidhî in dessen Hadîth-Sammlung und von Al-Albânî im Werk Sahîhu Ad-Dschâmi für authentisch erklärt.

Was deine Frage angeht, so hat der geschätzte Facharzt dir erklärt, dass du dich mit Insulin außerhalb der Fastenzeiten spritzen lassen kannst, und zwar bis zu zweimal bei Bedarf: einmal nach dem Fastenbrechen und das zweite Mal vor der Morgendämmerung beim Sahûr. Vielleicht brauchst du während des Fastens wegen plötzlich gestiegener Zuckerwerte eine Spritze! in diesem Fall kannst du sie bedenkenlos nehmen und dein Fasten ist gültig. Angenommen, dass du diese Insulinspritzen auch während der Fastenzeit benutzt, dann gibt es nach der ausschlaggebenden Meinung der Gelehrten keine Einwände dagegen und dein Fasten ist gültig und diesen Tag, an dem du dich während des Fastens hast spritzen lassen, brauchst du nicht nachzuholen. Also dein Fasten ist korrekt und rechtsgültig, egal ob du während der Fastenzeit oder danach die Spritze bekommen hast, und das entspricht der ausschlaggebenden Meinung, die von den meisten nachforschenden Gelehrten gewählt wurde.

Wir bitten Allâh den Erhabenen, euer Fasten zu segnen, euch zu bewahren, euch zu Seinen rechtschaffenen anbetend Dienenden gehörend zu machen und zu dem zu führen, was Er liebt und Ihn zufrieden stellt.

Möge Allâh uns zum Erfolg führen!

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