Muslimische Feste im Islām
06/12/2011| IslamWeb
Einige Leute denken vielleicht fälschlicherweise, dass das Feiern von Anlässen der Islâmleugner eine Möglichkeit ist, einerseits die Kinder zu unterhalten und andererseits den Handel zu unterstützen. Der erste Gedanke lässt Unkenntnis der Scharî'a erkennen, und der zweite Unkenntnis soliden Glaubens. Allâh der Allmächtige verbot den Götzendienern, sich der Harâm-Moschee in Makka zu nähern, und zwar in Seiner Anweisung: „O ihr, die den Glauben verinnerlichen! Die Polytheisten sind ja nichts weiter als unrein, so sollen sie sich der Harâm-Moschee nach diesem ihrem Jahr nicht nähern! ...“ (Sûra 9:28). Dies verspielte den weltlichen Nutzen hinsichtlich des Handels und des Austauschs von Waren. Allâh der Allmächtige sagt deshalb Folgendes: „… Und wenn ihr Armut befürchtet, so wird Allâh euch durch Seine Gunstbezeigung reich machen, wenn Er will. Allâh ist wahrhaftig allwissend, allweise!“ (Sûra 9:28). Wahrer Reichtum kommt von Allâh dem Allmächtigen. Und es ist nicht erlaubt, sich in einer Weise, die in der Scharî'a unzulässig ist, wie etwa Feiertage und Feste der Islâmleugner, um Vermögen zu bemühen oder es auszugeben. Diejenigen, die der Anweisung Allâhs des Allmächtigen nicht gehorchen, sollen sich in Acht nehmen, dass sie nicht von Fitna (Anfechtung und Unruhe) oder einer schmerzvollen Bestrafung geplagt werden.
Lediglich das Fest des Fastenbrechens am Ramadân-Ende und das Opferfest werden in bestimmten Texten genannt, für Muslime zum Feiern erlaubt zu sein. Es gibt zwei Ansichten hinsichtlich der Feste, die in Quellentexten nicht erwähnt sind: Entweder dass sie verboten sind, mit der Begründung, dass sie eine religiöse unerlaubte Neuerung sind, oder dass sie erlaubt sind, unter dem Vorwand, dass sie nicht von einem Quellentext verboten werden.
Diejenigen, die sich der Ansicht der Vermeidung anschließen, stützen ihre Meinung auf den Hadîth, der von Anas überliefert wurde, in dem steht, dass der Gesandte Allâhs in Madîna ankam und vorfand, dass deren Bewohner zwei Feiertage hatten. Er fragte: „Was sind das für zwei Tage?“ Sie antworteten: „Wir vergnügten uns an diesen Tagen in der vor-islâmischen Zeit.“ Daraufhin sagte der Gesandte Allâhs : „Allâh hat euch wahrhaftig an ihrer Statt zwei bessere Tage gegeben: den Tag des Opfers und den Tag des Fastenbrechens!“ (Abû Dâwûd und An-Nasâ'î). Jeder Tag außer diesen beiden wird demnach als unerlaubte Neuerung in der Religion betrachtet.
Diejenigen, die sich für die Zulässigkeit aussprechen, wenden ein, dass dies durch die Tatsache widerlegt werden kann, dass der Hadîth die Feste nicht auf diese beiden allein beschränkt und lediglich dazu dient, deren Überlegenheit gegenüber den Festen der Bewohner Madînas hervorzuheben, die von den Persern übernommen worden waren, wie beispielsweise das persische Neujahrsfest (Naurûz) zum Frühlingsbeginn und der Festtag zum Herbstbeginn. Ein weiterer Beweis ist, dass der Freitag ebenfalls „Fest“ genannt wird.
Um den Anspruch auf Zulässigkeit jedoch zu widerlegen: Der Prophet akzeptierte diese Feste nicht und ließ die Muslime sich an diesen Tagen nicht belustigen, wie sie es früher getan hatten. Hingegen sagte er zu ihnen: „Allâh hat euch an ihrer Statt zwei bessere Tage gegeben!“ Etwas durch etwas Anderes zu ersetzen, erfordert, dass die ersetzte Sache vollständig unterlassen wird, da es unmöglich ist, beide zu vereinen.
Heute sind im Leben der Muslime weder Spuren dieser beiden Tage zu erkennen noch haben wir etwas über sie in den Büchern des Brauchtums gelesen, besonders angesichts der Tatsache, dass Feste eine große Bedeutung für Menschen haben und immer genossen werden, speziell von Frauen und Kindern, und zwar angesichts der Unterhaltung, die durch sie herbeigeführt wird. Aus diesem Grund könnten viele Könige und Präsidenten daran scheitern, die Menschen von ihren üblichen Festen abzuhalten, nämlich auf Grund deren starken Verbundenheit mit ihnen und auf Grund der Tatsache, dass Feiertage von der Öffentlichkeit weitgehend in Ehren gehalten werden.
Demnach ist bekannt, dass das Verbot, das vom Propheten ausgesprochen wurde, in den Seelen der Muslime gewichtig und wirkend war, um die islâmische Umma weit von der Einschmelzung in die Gemeinschaften, die andere Religionen befolgen, fernzuhalten – Gemeinschaften, die danach strebten, sie auf jede mögliche Weise zu vernichten und zu entstellen.
Diese Aussage des Propheten deutet ebenfalls darauf hin, dass die Scharî'a es uns nicht erlaubt, nicht-muslimische Feste zu feiern.
Der Prophet sagte zu Abû Bakr : „O Abû Bakr, jedes Volk hat sein Fest. Und dies ist unser Fest.“ (Al-Buchâri und Muslim).
Demnach zeigt die Aussage des Propheten , dass die Scharî'a zwei Feste festgelegt hat, die bezeichnend für uns sind. Und dies sind das Fest des Fastenbrechens und das Opferfest, an denen nur die Muslime teilhaben. Und es ist uns nicht erlaubt, sie durch irgendwelche andere Feste zu ergänzen, da Feste zu den von der Scharî'a bestätigten Anbetungshandlungen gehören, die nicht erneuert werden dürfen oder in die nichts Anderes eingeführt werden darf außer dem, was von Allâh dem Allmächtigen und Seinem Gesandten bestimmt wurde.