Rat an die Pilger und all jene, die die sakrosankten Stätten besuchen - Teil 3
31/10/2011| IslamWeb
Der vierte Rat betrifft das Fasten im Monat Ramadân, das eine der wesentlichsten Pflichten für alle Männer und Frauen ist, die sich der Einhaltung der religiösen Pflichten unterwerfen. Es bildet die vierte Elementarpflicht des Islâm und Allâh der Makellose sagt diesbezüglich: „O ihr, die ihr den Glauben verinnerlicht! Vorgeschrieben ist euch das Fasten, so wie es denjenigen vor euch vorgeschrieben war, damit ihr demütig in Ehrfurcht gegenüber Allâh werden möget – an bestimmten Tagen.“ (Sûra 2:183-184). Danach werden diese bestimmten Tage genauer erklärt: „Der Monat Ramadân, in dem der Qurân als Rechtleitung für die Menschen herabgesandt worden ist und als klare Beweise der Rechtleitung und der Unterscheidung. Wer von euch während dieses Monats anwesend ist, der soll in ihm fasten, wer jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, eine Anzahl von anderen Tagen.“ (Sûra 2:185).
Der Prophet sagte: „Der Islâm wurde auf fünf Elementarpflichten errichtet: Dem Bekenntnis, dass es nichts Verehrungswürdiges außer Allâh gibt und dass Muhammad Sein Gesandter ist, dem Verrichten des rituellen Gebets, dem Entrichten der Zakâ, dem Fasten im Monat Ramadân und der Pilgerfahrt zum Haus Allâhs.“ (Al-Buchârî, Muslim.) Dieser authentische Hadîth weist auf alle zuvor genannten Ratschläge hin, auf das Glaubensbekenntnis, das Gebet, die Zakâ und das Fasten. Sie alle sind Elementarpflichten des Islâm, auf ihnen allein ist dieser errichtet. Darum ist es die Pflicht eines jeden Muslims und einer jeden Muslimin, diese Elementarpflichten zu achten, sich an diese zu halten sowie sich durch nichts davon ablenken zu lassen und so deren Belohnung verloren gehen zu lassen. Allâh, der Makellose, erschuf die beiden Waagschalen, damit die Menschen Ihm allein anbetend dienen, und aus demselben Grund sandte er Seine Propheten und offenbarte die Bücher. Ihm anbetend zu dienen heißt, sich Seiner Einheit stets bewusst zu sein, Ihm zu gehorchen und aus diesem Gehorsam heraus und aus Liebe zu Ihm und ebenso zu Seinem Gesandten zu gehorchen, an Ihn und Seinen Gesandten zu glauben, auf Seine Belohnung zu hoffen und sich vor Seinem Zorn in Acht zu nehmen. So wird der Allâh anbetend Dienende erfolgreich und glücklich sein, im Diesseits und im Jenseits. Wegen der Nachlässigkeit der Muslime gegenüber all jenen Pflichten und dem Mangel an Ergebenheit erfuhren die Muslime jedoch seit Langem Unterwürfigkeit, Vorherrschaft und Spaltung. So wie es Allâh sagt: „Und was immer euch an Unglück trifft, es ist für das, was eure Hände erworben haben. Und Er verzeiht vieles.“ (Sûra 42:30).
Wir bitten Allâh, dass Er sie auf dem Weg der Wahrheit vereinen möge, dass Er sie auf den rechten Weg führt, der sie gemäß Seinem Buch und der Sunna Seines Propheten handeln lässt, dass Er ihre Führer auf dem Weg der Scharî'a festigt und sie danach auch handeln lässt, so dass ihnen Macht auf Erden zuteil wird, wie sie auch ihren Vorfahren zuteil wurde, und sie vor ihren Feinden in Sicherheit sind, und Er ist der Allhörende, der Nahe.
Der fünfte Rat betrifft die Pilgerfahrt zum Haus Allâhs, die fünfte Elementarpflicht des Islâm, wie es auch im oben zitierten Hadîth bereits erwähnt wurde. Es ist die Pflicht eines jeden Muslims und einer jeden Muslimin, der bzw. die dazu imstande ist, die Pilgerfahrt einmal im Leben zu verrichten. Denn Allâh der Erhabene sagt: „Und der Menschen Pflicht gegenüber Allâh ist der Haddsch zum Hause, wer den Weg dorthin ermöglichen kann.“ (Sûra 3:97). Der Prophet sagte: „Der Haddsch muss einmal verrichtet werden und wer ihn darüber hinaus öfter verrichtet, kann dies freiwillig tun.“ (Überliefert von Ahmad und Ad-Dârimî) Ebenso sagte er: „Die Zeit von der Umra bis zur nächsten Umra ist eine Sühne für die Zeit, die zwischen den beiden liegt. Und für den fromm verrichteten Haddsch gibt es keine andere Belohnung als das Paradies.“ (Al-Buchârî, Muslim) Ferner sagte er: „Wer für Allâh den Haddsch unternimmt und währenddessen keinen Geschlechtsverkehr und keine Missetat begeht, der kehrt so sündenfrei zurück wie am Tage, an dem seine Mutter ihn zur Welt brachte.“ (Al-Buchârî, Muslim) Darum ist es die Pflicht eines jeden Pilgers, sich von jeglicher Obszönität und Schändlichkeit fernzuhalten, Allâh zu gehorchen, sich Ihm zu ergeben und auf Ihn zu vertrauen, sodass seine Pilgerfahrt auch angenommen wird. Denn jene Pilgerfahrt wird angenommen, die frei ist von Schändlichkeiten und Streit, so wie Allâh es sagt: „Der Haddsch – bekannte Monate. Wer in ihnen den Haddsch beschlossen hat, der darf keinen Beischlaf ausüben, keinen Frevel begehen und nicht Streit führen während des Haddsch.“ (Sûra 2:197). So bitten wir Allâh, dass Er alle Pilger in ihrem aufrechten Glauben stärkt, ihre Pilgerfahrt vor allem bewahrt, was sie nichtig machen oder ihre Belohnung schmälern könnte. Wir bitten Ihn um das rechte Wissen Seine Religion betreffend, um aufrechten Rat und die nötige Geduld, daran festzuhalten, und dass Er uns Zuflucht gewährt vor den Verwirrungen und Eingebungen des Satans, denn Er allein ist dazu imstande und besitzt Macht dazu. Möge Allâh den Propheten, dessen Familie und all dessen Gefährten und jene, die ihnen folgten, in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!