Der fromm verrichtete Haddsch (Haddsch mabrūr)
09/10/2011| IslamWeb
Allah der Erhabene lässt dem fromm verrichteten Haddsch (Haddsch mabrûr) eine grandiose Belohnung folgen. Darauf wies Sein Gesandter in folgender Aussage hin: „Und der Haddsch mabrûr hat keine andere Belohnung außer das Paradies.“ Überliefert von Al-Buchârî und Imâm Muslim.
Nicht jeder Pilger verrichtet also einen Haddsch mabrûr. Es ist, wie Ibn Umar dem Mudschâhid entgegnete, als dieser zu ihm sagte: „Wie viele Pilger es doch sind!“ Er antwortete: „Wie wenige es doch sind! Sag besser: Wie viel Gefolge es doch ist!“
Auf Grund der Unterschiede der Haddsch-Pilger versuche ich in diesen Zeilen die wichtigsten Dinge zu nennen, die den Haddsch zu einem Haddsch mabrûr machen, so Allâh will:
1. Aufrichtigkeit und Fortführung:
Eine Tat wird nur unter folgenden Bedingungen angenommen:
a) Aufrichtigkeit gegenüber Allâh dem Erhabenen und das Streben nach Seinem Angesicht. Allâh der Erhabene sagt in einem direkt an den Propheten übermittelten Hadîth: „Ich bin der unbedürftigste Teilhaber am Schirk (Beigesellen). Wer eine Tat begeht, bei der er Mir etwas beigesellt, den lasse Ich und seinen Schirk.“ Überliefert von Imâm Muslim.
Er hütete sich davor und bat seinen Herrn Hilfe suchend: „O Allâh, einen Haddsch ohne Augendienerei und Ansehen!“ Überliefert von Ibn Mâdscha.
b) Folgen des Propheten in dessen Handlungen: Er sagte: „Wer eine Tat verrichtet, die nicht zu unserer Angelegenheit gehört, der ist zurückzuweisen.“ Überliefert von Al-Buchârî und Imam Muslim.
Daher sagte er im Haddsch: „Nehmt eure Riten, weil ich nicht weiß, ob ich nach diesem meinen Haddsch noch einmal einen Haddsch verrichten werde!“ Überliefert von Imâm Muslim.
Die Prophetengefährten folgten diesem Ruf. Al-Fârûq Umar ibn Al-Chattâb sagte, als er den Schwarzen Stein küsste: „Bei Allah, ich weiß wahrhaftig, dass du nur ein Stein bist, der weder schadet noch nutzt! Und wenn ich den Propheten nicht gesehen hätte, wie er dich berührte, hätte ich dich nicht berührt.“ Dann berührte er ihn. Überliefert von Al-Buchârî.
2. Die Vorbereitung für den Haddsch:
Die Vorbereitung des anbetend Dienenden auf den Haddsch gehört zu den wichtigsten Dingen, die ihm zur ordnungsgemäßen Verrichtung der rituellen Kulthandlungen verhelfen. Die wichtigsten Dinge, auf die man sich für den Haddsch vorbereiten muss, sind:
a) Reinigung des Verhältnisses zwischen dem anbetend Dienenden und seinem Herrn dem Erhabenen durch aufrichtige Reue mit deren bekannten Bedingungen.
b) Man bittet Allâh den Erhabenen um Hilfe und Erfolg. Man verdeutlicht sich seine eigene Hilflosigkeit und Angst Ihm gegenüber und hofft auf Ihn. Selbst wenn der Pilger finanziell dazu in der Lage ist, den Haddsch zu verrichten, ist es ihm nicht erlaubt, einzig auf seine finanziellen Mittel zu vertrauen.
c) Befreien des anbetend Dienenden von aller ihm übertragenen Verantwortung und all seinen Schulden respektive das Bitten um Aufschub bei Personen, die für die Forderung des Schuldbetrages bekannt sind.
d) Der anbetend Dienende hat sein Vermächtnis zu schreiben, weil man auf einer Reise von Gefahren für den Menschen ausgeht.
e) Der anbetend Dienende hat denen, für die er verantwortlich ist, angemessene Versorgung und einen aufrichtigen Rat zu hinterlassen. Er soll jemanden einsetzen, der sich um deren Angelegenheiten kümmert, damit er sich vollständig auf die Riten konzentrieren kann.
f) Wahl des geeigneten Fortbewegungsmittels und Mitnahme einer aus erlaubtem Geld erworbenen Versorgung, weil eine aus verbotenem Geld erworbene Versorgung ein Grund dafür ist, dass Allâh den Haddsch nicht annimmt. At-Tabarânî überlieferte nach einer Aussagevon Abû Huraira , dass der Gesandte Allâhs sagte: „Wenn jemand den Haddsch verrichtet und mit einer guten Versorgung aufbricht, seinen Fuß in den Steigbügel seines Kamels setzt und ruft »Hier bin ich, o Allâh, und Dir gehorche ich!«, ruft man ihm aus dem Himmel zu: »Hier bin ich und dir gehorche ich! Möge Er dir das Erlaubte mehren! Dein Reittier ist halâl und dein Haddsch ist mabrûr!« Und wenn er den Haddsch verrichtet und mit einer schlechten Versorgung aufbricht, seinen Fuß in den Steigbügel seines Kamels setzt und ruft »Hier bin ich, o Allâh, und Dir gehorche ich!«, ruft man ihm aus dem Himmel zu: »Kein ΄Hier bin ich und dir gehorche ich!΄. Möge Er dir das Verbotene mehren! Dein Reittier ist harâm und dein Haddsch ist nicht mabrûr!«“
In der heutigen Zeit, in der der unerlaubte Erwerb fast jeden erreicht hat und sich die zweifelhaften Finanzquellen gemehrt haben, sollte jeder anbetend Dienende seinen Herrn fürchten und sich an die Aussage des Propheten erinnern: „Allâh ist wahrhaftig gut, Er akzeptiert nur Gutes!“ Überliefert von Imâm Muslim.
Es ist für den anbetend Dienenden erwünscht, so viel wie möglich im Guten auszugeben, ohne danach auf Andere angewiesen zu sein.
h) Man sucht sich fromme Begleiter, die einem helfen, wenn man schwach ist, einen erinnern, wenn man vergisst, einen lehren, wenn man etwas nicht weiß, und das Gute gebieten und das Schlechte verbieten. Der anbetend Dienende soll sich vor der Gesellschaft zweier Arten Leute hüten: Die schlechte Gesellschaft, die zu Sünden einlädt, und die Gesellschaft, die ihre Zeit mit Dingen verbringt, die im Jenseits keinen Wert haben.
i) Das Lernen der Regeln der Riten und die Art und Weise deren Durchführung und das Erlernen der Regeln der Reise hinsichtlich der Zusammenfassung und Kürzung der Gebete, des Tayammum (vereinfachte rituelle Reinigung bei Wassermangel), des Streichens über Ledersocken und Anderes sind für den Diener von äußerster Wichtigkeit. Er sagte: „Wem Allâh Gutes möchte, den lehrt Er Verständnis in der Religion.“ Überliefert von Al-Buchârî und Imâm Muslim.
Was dem anbetend Dienenden dabei hilft, sind Bücher und Tonträger der Gelehrten und die Begleitung der Gelehrten und Erfahrenen während der Riten.