Was ist im Itikāf erlaubt?
29/08/2010| IslamWeb
Von Âischa überliefert, dass sie während ihrer Periode die Haare des Propheten einölte, während er sich im Itikâf befand. Sie war dabei in ihrem Zimmer und er neigte seinen Kopf zu ihr herein. Berichtet von Al-Buchârî und Muslim.
In der Überlieferung von Muslim heißt es: „Und er ging (während des Itikâf) nicht nach Hause, es sei denn wegen dem, was der Mensch eben tun muss (Toilettengang, etc.).“
Abû Dâwûd berichtete, dass Âischa sagte: „Als sich der Prophet einst in die Moschee zurückzog, neigte er seinen Kopf zu mir ins Zimmer, worauf ich seinen Kopf wusch.“
In einer anderen Version steht: "So kämmte ich ihn während meiner Periode."
Es ist ebenfalls von Âischa überliefert, dass der Prophet während seines Itikâf nicht nach Hause ging, außer für die unabdingbaren Bedürfnisse des Menschen. Berichtet von An-Nasâî.
Ein anderes Mal sagte sie: „Ich ging (während des Itikâf) wegen einer Dringlichkeit nach Hause, obwohl dort jemand krank war. Ich fragte nur im Gehen nach dem Kranken.“ Berichtet von Muslim.
Sie sagte ebenfalls: „Zur Sunna gehört, dass man während dem Itikâf keinen Kranken besucht, bei keiner Beerdigung (Dschanâza) anwesend ist, keine Frau berührt oder mit ihr schläft und dass man nur auf Grund einer Dringlichkeit die Moschee verlässt. Man verrichtet den Itikâf nur, wenn man fastet! Und man verrichtet den Itikâf nur in der Moschee!“ Berichtet von Abû Dâwûd.
Nützliches und Lehrreiches:
1. Die Frau ist während dem Wochenbett sauber und nicht unrein, nur ihr Geschlechtsteil ist unrein. Genauso verhält es sich mit dem Dschunub (Zustand ritueller Unreinheit durch Beischlaf).
2. Wenn man sich in die Moschee zurückgezogen hat (Itikaf) und ein Teil des Körpers die Moschee verlässt (wie im Hadîth der Kopf des Propheten) gilt dies trotzdem noch, als sei man in der Moschee und hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Itikâf. Es ist ebenfalls gültig, wenn man seine Hand aus dem Fenster streckt, um eine bestimmte Sache zu nehmen oder etwas an der Tür entgegenzunehmen.
3. Es ist erlaubt den Kopf desjenigen zu waschen, der sich in die Moschee zurückgezogen hat, sowie seine Haare einzuölen. Man soll sich parfümieren, gründlich waschen, die Scham- und Achselhaare rasieren und schön herrichten.
4. Der Prophet hatte dichtes Haar.
5. Es ist Sunna für jemanden mit kräftigem Haarwuchs, diese zu pflegen und gut zu waschen. Es widerspricht der Sunna und dem Islâm, nicht auf sein Äußeres zu achten und sich nicht schön herzurichten und anzuziehen.
6. Man darf alles benutzen, was nützlich für den Körper ist, sei es nun in Form von Essen oder z.B. Öl für Haut und Haare, denn der Propheten ließ seine Haare kämmen und einölen.
7. Wer im Itikâf ist, darf seine Frau sehen und sie berühren, solange dies nicht mit Lust verbunden ist.
8. Die Ehefrau kann ihrem Mann helfen, indem sie seine Haare pflegt und einölt, sein Kleid wäscht usw.