Benutzen von Siwâk und Kuhl für den Fastenden
27/07/2010| IslamWeb
Abû Huraira berichtet, dass der Gesandte Allâhs sagte: "Wenn ich es meiner Umma nicht erschweren würde, hätte ich ihnen den Siwâk (Zahnputzhölzchen) vor jedem Gebet anbefohlen." Überliefert von Al-Buchârî (847) und Muslim (252).
Âischa berichtete, dass der Prophet sagte: "Der Siwâk ist Reinigung für den Mund und Erlangung des Wohlgefallens des Herrn, des Erhabenen." Überliefert von An-Nasâ`î (1/10), Ahmad (6/62), Ad-Dârimî (684) und Abû Ya'lâ (4916) sowie authentisiert von Ibn Chuzaima (135) und Ibn Hibbân (1067).
Ibn Umar sagte: "Er benutzte den Siwâk am Anfang des Tages und an dessen Ende." Und er sagte weiter: "Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn der Fastende einen feuchten oder trockenen Siwâk benutzt." Überliefert von Ibn Abû Schaiba (2/296).
Mu'âdh sagte: "Allâhs Gesandter hat ihnen den Siwâk anbefohlen, weil er wusste, dass es unvermeidlich ist, dass der Fastende Mundgeruch hat, selbst wenn er den Siwâk benutzt. Und es darf nicht sein, dass sie mit dem, was er ihnen anbefohlen hat, absichtlich ihre Münder schlecht riechen lassen. Darin liegt nichts Gutes, sondern nur Schlechtes, außer für denjenigen, der mit etwas geprüft wird und keinen Ausweg findet." Überliefert von At-Tabarânî (20/70, Nr.: 133).
Über Anas ibn Mâlik ist überliefert, "dass er seine Augen mit Kuhl (Kajal aus Antimon) bestrich, während er fastete." Überliefert von Abû Dâwûd (2378) und Ibn Abû Schaiba (2/304).
Kuhl ist eine aus pulverisiertem Antimon (silberweiß glänzendes Halbmetall) bereitete Salbe oder bereitetes Pulver zum Schwarzfärben der Augenlider.
Und auch über Al-Hasan Al-Basrî wurde berichtet, "dass es bei ihm keine Einwände dagegen gab, dass man sich während des Fastens die Augenlider mit Kuhl bestreicht." Überliefert von Ibn Abû Schaiba (2/304).
Az-Zuhrî sagte: "Kuhl für den Fastenden ist ohne Bedenken." Überliefert von Ibn Abû Schaiba (2/304).
Nützliches und Lehrreiches:
1. Die Vorzüge des Siwâk und dessen Wichtigkeit, so dass ihn der Prophet beinahe zu jedem Gebet zur Pflicht gemacht hätte.
2. Die Güte des Propheten gegenüber seiner Umma und die Hinwegnahme der Erschwernis in Bezug auf sie.
3. Der Fastende darf und sollte den Siwâk zu Beginn und am Ende des Tages benutzen. Diese Sunna ist unabhängig davon, ob man fastet oder nicht, da die Hadîthe alle allgemein sind.
4. Es spielt keine Rolle für den Fastenden, ob der Siwâk feucht (frisch) oder trocken ist.
5. Falls beim Benutzen des Siwâk Blut zwischen den Zähnen oder am Zahnfleisch fließt, wird das Fasten nicht ungültig, doch darf man dieses Blut nicht schlucken.
6. Der Fastende darf seine Augen mit Kuhl bestreichen und Augen- oder Nasentropfen verwenden, selbst wenn er einen Geschmack in seinem Hals verspürt, weil Auge und Nase in den Quellen nicht erwähnt sind, nicht dem Erwähnten ähneln und nicht zur Nahrungsaufnahme dienen.
7. Sollten die Nasentropfen jedoch bis in den Magen gelangen, so wird das Fasten ungültig, weil der Prophet dem Fastenden verboten hat bei der Nasenspülung zu übertreiben. Sollten sie jedoch nicht in den Magen gelangen, so gibt es keine Bedenken.
8. Auch die Verwendung von Inhalatoren (Asthma-Spray) oder Ähnlichem, was in die Lungen gelangt, darf vom Fastenden verwendet werden und bricht das Fasten nicht.
9. Eine Heilmittelspritze in Muskel oder Ader bricht das Fasten ebenfalls nicht, selbst wenn man einen Geschmack im Hals wahrnimmt. Die Spritze, die der künstlichen Ernährung dient, bricht allerdings das Fasten.
10. Sollte der Fastende eine Spritze zur künstlichen Ernährung oder Ähnliches benötigen, was das Fasten bricht, dann unterbricht er sein Fasten auf Grund seiner Krankheit und muss es nachholen.
11. Sollte sich der Fastende mit etwas einölen oder einsalben, das einen so starken Geruch hat, dass er einen Geschmack in seinem Hals verspürt, bricht dies sein Fasten nicht, weil Gerüche das Fasten nicht brechen, selbst wenn sie stark sind.
12. Auch Zäpfchen, die dem Kranken verabreicht werden, brechen das Fasten nicht. Der Fastende darf sie also benutzen.
13. Zahnpasta gehört, genau wie der Siwâk, nicht zu den Dingen, die das Fasten brechen. Doch man sollte aufpassen, dass nichts in den Magen gelangt. Sollte etwas unabsichtlich in den Magen gelangen, so macht das nichts. Es ist aber zu empfehlen, sie erst nach Sonnenuntergang zu verwenden.
14. Auch eine Medizin zum gurgelnden Spülen des Rachens bricht das Fasten nicht, solang davon nichts geschluckt wird. Der Fastende sollte es jedoch bis nach Sonnenuntergang verschieben, wenn es nicht dringend nötig ist.
15. Auch Mundsprays zur Beseitigung von Mundgeruch dürfen verwendet werden, wenn davon nichts in den Hals gelangt.
16. Das Schlucken von Speichel ist übereinstimmend erlaubt. Schleim und Auswurf hingegen dürfen nicht geschluckt werden, weil man dies ohne Weiteres verhindern könnte.
17. Auch ist nichts gegen einen medizinischen Einlauf einzuwenden. Der Fastende bricht dadurch sein Fasten nicht.