Wer öffentlich sündigt - Teil 1

05/07/2010| IslamWeb

Es entspricht der Sunna des Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken , dass wir dem Licht der Rechtleitung gerade bei dem wichtigen Thema der öffentlichen Sünden folgen. Aufmerksamkeit bezüglich dieses Themas ist insbesondere deshalb erforderlich, da seine Beachtung bei der Bewahrung der muslimischen Gemeinschaft in Hinsicht auf ihre Religion und Reinheit helfen wird.

 
Abû Huraira  möge Allah mit ihm zufrieden sein berichtete: "Der Gesandte Allâhs  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: "Jedem Mitglied meiner Gemeinschaft wird vergeben, außer denen, die ihre Sünden preis geben. Ein Beispiel dafür ist das eines Mannes, der nachts eine Sünde begeht, die Allâh daraufhin vergibt, doch geht er am nächsten Morgen hinaus und verkündet (zu den Leuten): "Ich beging letzte Nacht die und die Sünde ." – wo es doch Allâh verborgen hielt! Nachts verbarg Allâh die Sünde, doch am Morgen zerriss er den Vorhang, mit dem ihn Allâh umhüllte." (Al-Buchâri und Muslim)
 
Wer seine Sünden anderen preisgibt, wird von der Vergebung Allâhs ausgeschlossen werden. Der Imâm An-Nawawî  Allah   erbarme sich seiner sagte: "Es ist erlaubt, offen über diejenigen zu sprechen, die ihre begangenen Sünden herumerzählen oder Bid’as (Verfälschungen der Religion) verbreiten."
 
Solch eine Person sitzt etwa in einer Versammlung und sagt: "Ich beging letzte Nacht die und die Sünde", und er beschreibt sie dann im Detail, obwohl der Gesandte Allâhs  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: "Unterlasse diese schmutzigen Dinge (Sünden), die Allâh verboten hat, und wenn einer von euch damit geprüft wird eine dieser zu begehen, dann lasst ihn sie verbergen, so wie Allâh sie für ihn verborgen hielt." (Al-Hâkim)
 
Warum dies so ist? Wer seine Sünde preisgibt, schmäht Allâh, denn Allâh hat uns das Begehen solcher Sünden verboten und uns darüber durch seinen Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken unterrichtet. Deshalb drückt derjenige, der sich öffentlich Allâh widersetzt, Gleichgültigkeit gegenüber den Regeln Allâhs aus, sowie dem Rang Seines Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken und den Gefühlen der Rechtschaffenen innerhalb der muslimischen Gemeinschaft. Dies zu tun ist mithin nichts als hartnäckige Arroganz.
 
Die prahlerische Preisgabe der Sünden ist heutzutage weit verbreitet und hat Reue und Scham verdrängt. Wenn jemand sündigt, so soll er niemanden davon erzählen. Er muss bereuen und sich vornehmen, diese Sünde nie wieder zu begehen. Man kann allerdings einen Gelehrten oder einen weisen Freund davon erzählen, um Rat und Hilfe zu erhalten, wie man solche Sünden in Zukunft unterlassen und ihnen widerstehen kann und um Rechtleitung und Schutz vor erneuter Versuchung zu erfahren.
 
Ein weiterer Anlass, der erlaubt, seine Sünden preiszugeben ist das Gesuch um eine Fatwâ. Der Beweis dafür ist die Geschichte eines Mannes, der zu Lebzeiten des Gesandten Allâhs  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken in einem Ramadân tagsüber mit seiner Frau verkehrt hatte. Der Mann ging daraufhin zum Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken und informierte ihn über das, was er getan hatte, um zu erfahren, wie dies der Islâm beurteilte und was er ob dieser Sünde tun sollte. Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken tadelte ihn nicht dafür, dass er ihm seine Tat erzählt hatte und unterrichtete ihn darüber, wie er die Tat sühnen könne.
 
Umgekehrt ermutigt die Preisgabe der Sünden und die Prahlerei damit andere, sie auch zu begehen und den Sünder zu imitieren. Das Verbot Sünden preiszugeben birgt also viel Weisheit in sich: Allâh weiß, dass solche Taten auch andere dazu bewegen, diesem Übel nachzugeben. Wer von seinen Sünden erzählt, verleitet andere zum Sündigen. Aus diesen Gründen ist die Preisgabe der eigenen Sünden so gefährlich.
 
Die islâmischen Gelehrten erwähnten viele Fatwâs bezüglich derer, die anderen ihre Sünden preisgeben, wie etwa, dass das Gebet hinter solchen Leuten unerwünscht ist (d. h., solche Leute sollten keine Gemeinschaftsgebete leiten). Manche Gelehrten gingen sogar so weit zu sagen, dass man sein Gebet wiederholen muss, wenn man hinter solch einer Person betet. Ibn Abû Zaid  Allah   erbarme sich seiner wurde gefragt, ob ein Sünder Gläubige im Gemeinschaftsgebet leiten kann oder nicht, worauf er antwortete: "Wenn er unentwegt anderen seine Sünden preisgibt, dann nicht." Das heißt, diesem sollte nicht die Gelegenheit gegeben werden vorzubeten, und wenn er bereits vorbetet, müssen die Leute versuchen, ihn zu entfernen und zu ersetzen, da diese Person nicht zur Gebetsleitung taugt.
 
Andererseits wird dem vergeben, dessen Sünde unbeabsichtigt bekannt wurde, da es dann ja versehentlich geschah. Der Imâm Mâlik  Allah   erbarme sich seiner wurde diesbezüglich gefragt und er antwortete: "Dies ist etwas, was jedem (versehentlich) geschehen kann...(aber) nichts gleicht dem Übel dessen, der unentwegt öffentlich sündigt!"
 
Eine weitere Frage zu diesem Thema wäre, ob man solch einer Person einen Krankenbesuch abstatten kann; immerhin belohnt Allâh den Krankenbesuch reichlich und dies ist ein Recht, das ein Muslim gegenüber anderen Muslimen hat. Die muslimischen Gelehrten sagten indes über denjenigen, der öffentlich sündigt: "Er darf nicht besucht werden, damit dieses (Meiden) ihn dazu veranlasst, seine üblen Taten zu bereuen und auch, um andere davon abzuhalten, solche Taten zu begehen, wenn sie sehen, wie schlecht er behandelt wird. Man kann ihn jedoch besuchen, wenn man die Absicht hat, ihn zu ermahnen und ihm mit gutem Rat beizustehen."
 
Eine andere Fatwâ bezüglich solch einer Person betrifft das Totengebet für ihn. Die islâmischen Gelehrten legten fest, dass man zur Abschreckung für andere nicht für ihn beten darf, damit sie nicht in seine Fußstapfen treten. Diesbezüglich sagte Ibn Taimiyya  Allah   erbarme sich seiner : "Die Menschen sollten es unterlassen, für einen Toten zu beten, der bekannt dafür war, anderen ihre Sünden preiszugeben. So kann man andere davor bewahren ihm nachzueifern." Nur das gemeine Volk sollte für solche Leute beten, da er ja noch ein Muslim war, fromme und wissende Leute sollten hingegen nicht zugegen sein.
 
Wie steht es jedoch um das Lästern über solche Leute und das Weitererzählen ihrer Sünden? Im Allgemeinen ist es empfohlen, die Sünden anderer geheim zu halten, da der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: "Wer immer den Fehler eines Muslims geheim hält, dem wird Allâh seine(n) Fehler am Tag der Auferstehung geheim halten." (Al-Buchâri und Muslim)
 
Wie die Gelehrten festlegten, gibt es eine Ausnahme zu diesem Hadîthes für denjenigen, der seine Sünden offen begeht. Denn anderen Muslimen wird angeordnet, die Menschen vor ihm zu warnen, damit sie den Umgang mit ihm vermeiden können. Die Fehler solch einer Person zu verdecken könnte ihn dazu ermutigen, noch mehr zu sündigen.
 
Bezüglich des Redens über solche Leute sagte der Imâm Ahmad  Allah   erbarme sich seiner : "Wer anderen seine Sünden preisgibt hat keinen Schutz vor Geläster (es ist nicht verboten über ihn zu lästern)." Andererseits stellte der Imâm An-Nawawî fest, dass es zwar erlaubt sei, jedoch nur über die Sünde, die er anderen preisgab, über andere Dinge jedoch nicht; Also nur, damit die Leute vor ihm gewarnt werden können.
 
Wenn derjenige, der seine Sünden offen bekannt gibt, es genießt von den Menschen gemieden zu werden, sollten sie dies auch tun, indem sie nicht mit ihm reden, ihn nicht besuchen, ihm nicht antworten, wenn er mit dem Salâm grüßt, usw. Das öffentliche Sündigen ist nämlich im Islam eine sehr ernste Angelegenheit.
 

Man muss Einladungen zu Hochzeitsfeiern wahrzunehmen, da der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: "Derjenige, der die Einladung zum Festessen einer Hochzeit nicht wahrnimmt und ehrt, hat Allâh und Seinen Gesandten missachtet." Nichtsdestotrotz trifft diese Verpflichtung nicht auf die Einladungen derjenigen zu, die öffentlich sündigen.

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