Wenn jemand die Umra zur Ka'ba verrichten möchte und krank ist, sodass er die Ihrâm-Kleidung nicht tragen kann, darf er dann die normale Kleidung tragen, beispielsweise eine Hose und ein Hemd?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wenn die Person die Umra verrichten kann, aber nicht in der Lage dazu ist, das Ober- und Unterteil des Ihrâm zu tragen, und dazu gezwungen ist, auf Grund von Krankheit oder anderem genähte Kleidung zu tragen, so hindert daran nichts und es ist auch keine Sünde, weil ein Entschuldigungsgrund besteht. Man ist dazu verpflichtet, die Ersatzleistung zu entrichten und kann dabei – wie derjenige, der ein Leiden hat – zwischen den im Qurân genannten Dingen wählen: „Wer von euch krank ist oder ein Leiden an seinem Kopf hat, der soll Ersatz leisten mit Fasten, Almosen oder Opferung eines Schlachttieres.“ (Sûra 2:196).
Das im Vers erwähnte Fasten besteht aus drei Tagen, das Almosen aus der Speisung von sechs Bedürftigen und die Opferung aus dem Schlachten eines Schafes. Dies sagte der Gesandte in einem nach einer Aussage von Ka'b ibn Udschra überlieferten Hadîth.
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...