Dürfen Kinder - Jungen oder Mädchen - zwischen vier und neun Jahren beim Vollzug der Umra (Pilgerfahrt mit geringeren Riten als Haddsch) Hosen tragen?
Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Sofort, wenn das Kind selbst - falls es unterscheidungsfähig ist - oder durch die Absicht seines Vaters - falls es nicht unterscheidungsfähig ist - in den Ihrâm-Zustand eintritt, gelten für es die gleichen Ihrâm-Bestimmungen wie für den Erwachsenen. Der Junge darf also keine genähten Kleidungsstücke wie die Hose und das Mädchen weder den Niqâb (die Vollverschleierung oder Gesichtsbedeckung) noch Handschuhe tragen.
Es gibt nichts dagegen einzuwenden, dass das Mädchen außerhalb des Ihrâm eine Hose unter ihrer Kleidung trägt, oder falls es noch klein ist und noch nicht begehrt wird. Ältere Mädchen, die begehrenswert sind, dürfen die Hosen aber nur unter ihrer Kleidung tragen, da die Hosen die Körperteile und die Reize des Mädchens zeigen, die Blicke der Menschen auf sie richten und zum Verbotenen führen.
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...