Islam Web

  1. Haddsch & Umra
  2. Fatwa
Fatwâ-Suche

Der Tamattu-Haddsch (bei dem vorher die Umra mit getrenntem Weihezustand durchgeführt wird)

Frage

Ich habe einen Scheich gehört, der im Zusammenhang mit dem Tamattu-Haddsch sagt, dass ein Haddschi, wenn er die Umra durchführen will, beim Eintritt in den Weihezustand (Ihrâm) ab den dafür festgesetzten Orten sagen muss „Hier bin ich zu Deinen Diensten für die Umra mit späterem Haddsch!“. Ich habe jedoch gelesen, dass man nur sagt „Hier bin ich zu Deinen Diensten für die Umra!“. Wenn dann der Zeitpunkt für den Haddsch kommt, das heißt also am 8. Dhû Al-Hiddscha, sagt er „Hier bin ich zu Diensten für den Haddsch!“ Wenn er diese zweite Formulierung schon vor der Umra ausspricht, ist dann sein Haddsch rechtsgültig? Möge Allah es euch mit Gutem vergelten!

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs, und möge Er Seinen Gesandten sowie dessen Familie und dessen Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Und nun zur Frage:

Der Ihrâm ist die Absicht zum Beginn der Haddsch-Riten. Die Worte des in den Ihrâm Eintretenden „Hier bin ich zu Deinen Diensten für den Haddsch!“ respektive „Hier bin ich zu Deinen Diensten für die Umra!“ sind keine Pflicht, sondern lediglich erwünscht. Wenn er also diese Worte unterlässt, dann liegt auf ihm keine Sünde. Der Tamattu-Haddschi sagt „Hier bin ich zu Deinen Diensten für die Umra!“, beschränkt sich mithin auf diese Worte. Er kann aber auch sagen „Hier bin ich zu Deinen Diensten für die Umra mit späterem Haddsch!“.

Und Allah weiß es am besten.

Verwandte Fatwâs

Vorzüge des Haddsch und der Umra

  • Unser Weg zu einem vollkommenen Haddsch

    Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...

  • Die gottesdienstlichen Handlungen des Propheten während der Haddsch: Teil 1

    Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...

  • Die Pilgerfahrt (der Haddsch) - Teil 2

    Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...