Muss ein Opfernder die Innereien seines Opfertieres, wie Leber, Herz, Lungen und Eingeweide, in drei Teile teilen? Oder steht es ihm zu, diese für sich zu behalten?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken! Und nun zur Frage: Man ist lediglich dazu verpflichtet, einen Teil des Opfertiers als Almosen zu geben, und zwar alles, was als Fleisch bezeichnet wird. Dies ist so, weil Allâh sagt: „Esst davon und gebt dem Bedürftigen, dem Armen zu essen!“ (Sûra 22: 28) Für die unter den Laien weitverbreitete Vorstellung, dass ein Opfernder sein Opfertier bis aufs Letzte in drei Teile teilen muss und man sündigt, wenn man dies nicht tut, spricht kein islâmischer Beweis. Einige Gelehrte meinten, es sei empfohlen, sein Opfertier in drei Teile zu teilen: Ein Drittel kann er essen, ein Drittel verschenken und ein Drittel als Almosen geben. Diese Aufteilung ist bei keinem Rechtsgelehrten - so weit wir wissen- verbindlich. Darauf aufbauend spricht nichts dagegen, wenn der Fragesteller die Leber oder andere Innereien seines Opfertieres für sich behält. Wenn er alles als Almosen gibt, ist dies auch gut. Je mehr er davon ausgibt, umso besser ist es für ihn, auch wenn er mehr als ein Drittel spendet. Allâh weiß es am besten.
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...