Ich beabsichtige den mich verpflichtenden Haddsch zu vollbringen. Ich möchte mir nun die Fingernägel und Haare schneiden, obwohl wir uns bereits im Monat Dhű Al-Hiddscha befinden. Ist dies verboten?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Das Schneiden der Fingernägel und Haare ist nur dem verboten, der sich im Ihrâm (in der Pilgerweihe) befindet. Wenn man sich beispielsweise am achten Tag von Dhű Al-Hiddscha in den Ihrâm begibt, ist ab diesem Zeitpunkt das Schneiden der Fingernägel und Haare verboten, zuvor jedoch nicht. Einige Gelehrte sagen sogar, dass das Schneiden der Haare und Fingernägel vor dem Eintritt in den Ihrâm Sunna ist. Wer jedoch ein Opfertier schlachten möchte, egal ob Pilger oder nicht, der darf seine Haare und Fingernägel nicht mehr schneiden, sobald die ersten zehn Tage von Dhű Al-Hiddscha angebrochen sind. Dieses Verbot wird bei den Schâfi´iten als unerwünschte Handlung gedeutet, bei den Hanbaliten als verbotene. Imâm Muslim überlieferte von Umm Salama, dass der Prophet sagte: „Wenn die zehn ersten Tage von Dhű Al-Hiddscha angebrochen sind und einer von euch ein Opfertier schlachten möchte, soll er weder etwas von seinen Haaren noch von seinen Fingernägeln nehmen.“ Überliefert von Imâm Muslim.
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...